Sitzung: 26.07.2016 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/072/2016/1
Beschluss:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt, die Abwägung der im Rahmen des
Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der
Behörden den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend
vorzunehmen.
2.
Die
Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nummer 19 für das Gebiet „Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41“ in der
vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden
Fassung (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw.
aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung
gebilligt.
3.
Der
Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold
rechtswirksam zu machen.
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.
Stimmberechtigte: |
17 |
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Ja-Stimmen: 17 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |