Beschluss:

Der Beschluss ergeht gemäß Beschlussvorschlag:

1.    Der Bauausschuss stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung sowie die schalltechnische Untersuchung werden in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

2.    Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern


Herr Gieseler stellt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 anhand einer Präsentation vor und erläutert auf Nachfrage den Unterschied zwischen einem reinen Wohngebiet (WR) und einem allgemeinen Wohngebiet (WA), in dem Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig sind. Er weist darauf hin, dass Bestandteil der Kaufverträge zu den im Geltungsbereich verkauften Wohnungen Teilungserklärungen waren, in denen auf eine möglichen Ferienwohnnutzung hingewiesen wurde.

Es schließt sich eine längere Diskussion über die zulässige und tatsächliche Nutzung der Wohnungen an.

Herr Gieseler erklärt auf Nachfrage, dass laut Aussage des Kreises Plön eine Nutzung als Ferienwohnung nicht zulässig ist; Beherbergungsbetriebe sind jedoch sehr wohl zulässig.

Im Anschluss erläutert Herr Gieseler, dass ein Baufeld nun in einen Parkplatz umgewandelt werden soll. Hier teilt die Bürgermeisterin mit, dass diese Fläche der Gemeinde Laboe gehört und bereits als öffentlicher Parkplatz genutzt wird. Einige Stellplätze sind jedoch langfristig vergeben.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen:         8

Nein-Stimmen:        3

Enthaltungen:        0

Befangen: 0