Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3  in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt. Das Planverfahren ist nach § 13 a Baugesetzbuch durchzuführen.

 

  1. Die Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Herr Griesbach erläutert die Planung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für den Bereich Mühlenkamp 30-32 ausführlich. Der Plan wurde zwar bereits im Entwurf beschlossen und zur Offenlegung bestimmt, aber im Nachhinein wurde mit der Investorin vereinbart, dass die Straßenverkehrsflächen doch als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden sollen. Der Ausbau der Straße erfolgt dann auf Kosten der Investorin. Nach Fertigstellung und Abnahme der Bauleistungen wird die Straße kosten- und lastenfrei auf die Gemeinde übertragen. Der Planentwurf ist nun entsprechend überarbeitet worden. Weiterhin wurde von einer Privatperson angeregt, insbesondere die Höhenfestsetzungen für die Gebäude und die Grünflächenfestsetzungen in Richtung Norden zur freien Landschaft zu ändern. Der Bauausschuss hat bereits darüber beraten und empfohlen, diesen Anregungen nicht zu folgen, weil der Höhenversatz von der B 502 bis zum hinteren Bereich der Grundstücke nur geringfügig ist und die Eingrünung zur freien Landschaft als erforderlich angesehen wurde. Der Bebauungsplan wurde diesbezüglich also nicht geändert. Es sollte nun der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und erneut zu Offenlegung bestimmt werden.

 

Fragen werden zur Planung nicht mehr gestellt, sodass die Gemeindevertretung folgenden Beschluss fasst:


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0