Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem um § 6.2 des Durchführungsvertrags mit Aldi sowie dem AZV Ostufer Kieler Förde als zusätzlichem Vertragspartner erweiterten Durchführungsvertrag zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll, das Flurstück 86/69 sowie Teilbereiche des Flurstücks 86/70 der Flur 4“ zuzustimmen.


Herr Kühle stellt den Durchführungsvertrag und die Abwägung anhand einer Präsentation vor. Auf Nachfrage von Frau Kuhn führt er aus, dass die Bauvorhaben von Aldi und Edeka parallel entweder bis zum Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen oder nach der Saison ausgeführt sollen.

Herr Leonhardt weist darauf hin, dass der Durchführungsvertrag für Aldi ebenso wie der für Edeka den Passus für die Entwässerung in § 6.2 erhalten müsste. Er regt an, diesen entsprechend anzupassen, wenn er auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung gesetzt wird.


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen:       10

Nein-Stimmen:       0

Enthaltungen:       0

Befangen: 0