Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet „Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41“ (Aufstellungsbeschluss).

 


Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen. Auch seine Vorstellung sei es, grundsätzlich Geschosswohnungsbau umzusetzen, nichtsdestotrotz müsse man weitere Möglichkeiten im Auge behalten. Die Baukosten haben sich im Vergleich zu den zu erzielenden Mieten im Geschosswohnungsbau deutlich anders entwickelt, von daher könnte es sich schwierig gestalten, reinen Geschosswohnungsbau umzusetzen. Dies müsse man im Planungsprozess berücksichtigen.

 

Frau Klein verliest für die SPD-Fraktion einen Ergänzungsantrag mit Begründung zu dem vorgelegten Beschlussvorschlag. Der Antrag wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts verweist auf die Empfehlung des Planungsausschusses, zunächst alles offen zu lassen, um dann mit der gebotenen Sorgfalt und ohne Denkverbote in den eigentlichen Planungsprozess hinein zu gehen auch bezogen auf die Art des Gebietes, denn es gebe auch alternative Wohnnutzungen, die in einem reinen WA-Gebiet nicht möglich sind.

 

Herr Gemeindevertreter Ehlers sieht dies ebenso. Ein offener Planungsprozess sei wichtig.

 

Frau Gemeindevertreterin Thomsen ist der Auffassung, dass man dem Planer aber doch eine Zielrichtung vorgeben müsse. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass der Planer zunächst einmal ergebnisoffen die unterschiedlichen Möglichkeiten im Planungsausschuss vorstellen soll, die dann dort konkretisiert werden.

 

Frau Gemeindevertreterin Klein appelliert an die Gemeindevertreter, alles möglich zu machen, um Geschosswohnungsbau realisieren zu können.

 

Der Bürgervorsteher lässt zunächst über den Ergänzungsantrag von Gemeindevertreterin Klein abstimmen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung B-Planes Nr. 19 für das Gebiet Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41, mit dem Planungsziel, in diesem Bereich Geschosswohnungsbau zu ermöglichen. Zu diesem Zweck ist das Gelände als WA-Gebiet auszuweisen.

 

Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 11

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Sodann lässt der Bürgervorsteher über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 1

Befangen: 0