Sitzung: 09.12.2014 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/591/2014
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet „Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41“
(Aufstellungsbeschluss).
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die
Vorberatungen. Auch seine Vorstellung sei es, grundsätzlich Geschosswohnungsbau
umzusetzen, nichtsdestotrotz müsse man weitere Möglichkeiten im Auge behalten.
Die Baukosten haben sich im Vergleich zu den zu erzielenden Mieten im
Geschosswohnungsbau deutlich anders entwickelt, von daher könnte es sich
schwierig gestalten, reinen Geschosswohnungsbau umzusetzen. Dies müsse man im
Planungsprozess berücksichtigen.
Frau Klein verliest für die SPD-Fraktion einen Ergänzungsantrag mit
Begründung zu dem vorgelegten Beschlussvorschlag. Der Antrag wird dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Gemeindevertreter Cordts verweist auf die Empfehlung des
Planungsausschusses, zunächst alles offen zu lassen, um dann mit der gebotenen
Sorgfalt und ohne Denkverbote in den eigentlichen Planungsprozess hinein zu
gehen auch bezogen auf die Art des Gebietes, denn es gebe auch alternative Wohnnutzungen,
die in einem reinen WA-Gebiet nicht möglich sind.
Herr Gemeindevertreter Ehlers sieht dies ebenso. Ein offener
Planungsprozess sei wichtig.
Frau Gemeindevertreterin Thomsen ist der Auffassung, dass man dem Planer
aber doch eine Zielrichtung vorgeben müsse. Der Bürgermeister erklärt hierzu,
dass der Planer zunächst einmal ergebnisoffen die unterschiedlichen
Möglichkeiten im Planungsausschuss vorstellen soll, die dann dort konkretisiert
werden.
Frau Gemeindevertreterin Klein appelliert an die Gemeindevertreter,
alles möglich zu machen, um Geschosswohnungsbau realisieren zu können.
Der Bürgervorsteher lässt zunächst über den Ergänzungsantrag von
Gemeindevertreterin Klein abstimmen.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der
3. Änderung B-Planes Nr. 19 für das Gebiet Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41,
mit dem Planungsziel, in diesem Bereich Geschosswohnungsbau zu ermöglichen. Zu
diesem Zweck ist das Gelände als WA-Gebiet auszuweisen.
Stimmberechtigte: |
17 |
||
Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 11 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Sodann lässt der Bürgervorsteher über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
17 |
||
Ja-Stimmen: 11 |
Nein-Stimmen: 5 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |