Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet „nördlich der alten Dorfstraße, südlich der Bahnlinie, westlich des Gewerbegebietes und östlich der Bahnhofstraße“, die Begründung, Artenschutzrechtliche Prüfung sowie Schallgutachten werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes, die Begründung, Artenschutzrechtliche Prüfung sowie Schallgutachten sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Frau Lüneburg begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wedemeier vom Architektenbüro B2K aus Kiel, der stellvertretend für Herrn Kühle erschienen ist. Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses Herr Fister führt in den Sachverhalt zum Bebauungsplan Nr. 11 ein. Herr Wedemeier erläutert die letzten Änderungen und die wesentlichen Inhalte der Planung. Es wird festgestellt, dass die Schnittzeichnung A-A in den Unterlagen der Sitzungsvorlage fehlte. Diese Darstellung dient lediglich der Veranschaulichung der im Lageplan der Planzeichnung dargestellten Zufahrtsstraße. Die Schnittzeichnung wird als Anlage 4 mit dem Protokoll nachgereicht. Herr Fister lobt die bisherige Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro B2K.


Stimmberechtigte: 15

 

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0