Betreff
Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet "nördlich der alten Dorfstraße, südlich der Bahnlinie, westlich des Gewerbegebietes und östlich der Bahnhofstraße" hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
PROBS/BV/059/2011
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 23.06.2009 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst, mit dem Ziel eine Wohnanlage für ältere Menschen zu errichten.

 

Am 14.07.2009 wurde eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) hat nicht stattgefunden, da das Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt wird.

 

Am 15.11.2011 empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss der Gemeindevertretung, den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 zu fassen, mit der Maßgabe, dass zum Schutz der Bäume, deren Kronen und Wurzeln in den Plangeltungsbereich hineinreichen, die Flächen wasserdurchlässig zu befestigen sind. Unter Ziffer 7.4 des Textteils B wurde eine entsprechende Festsetzung mit aufgenommen.

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Gutachten sind nicht beigefügt, können aber im Amt eingesehen werden.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet „nördlich der alten Dorfstraße, südlich der Bahnlinie, westlich des Gewerbegebietes und östlich der Bahnhofstraße“, die Begründung, Artenschutzrechtliche Prüfung sowie Schallgutachten werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes, die Begründung, Artenschutzrechtliche Prüfung sowie Schallgutachten sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.