Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt, den öffentlichen Parkplatz östlich des Schlossvorplatzes einschließlich der Zuwegung von der Schlossstraße gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als sonstige öffentliche Straße gem. § 3 (1) Ziff. 4 Buchst. c) StrWG einzustufen.


Frau Lüneburg schildert den Sachverhalt anhand der Vorlage und fragt nach Wortmeldungen.

 

Herr Jöhnk bittet in diesem Zusammenhang bei der nächsten Fertigung von Kopien bei Plänen darauf zu achten, dass alle wichtigen Daten auch leserlich sind. Bei dem beigefügten Plan zu dieser Vorlage war ein Flurstück komplett schwarz abgelichtet.

 

Herr Frischbier verlässt den Sitzungsraum.

 

Nachdem Herr Fahrenkrog auf verschiedene verkehrsrechtliche Folgen einer Widmung für den öffentlichen Verkehr hingewiesen hat, wird abgestimmt.


Stimmberechtigte: 14

 

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Herr Frischbier betritt den Sitzungsraum.