Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses des Gemeindebetriebes der Gemeinde Ostseebad Laboe für das Wirtschaftsjahr 2022 und Behandlung des Jahresergebnisses
Vorlage
LABOE/BV/719/2023
Aktenzeichen
Gemeindebetrieb
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landrätin des Kreises Plön als Prüfungsbehörde im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth GmbH, Itzehoe, beauftragt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KPG für das Wirtschaftsjahr 2022 vorzunehmen. Die Prüfung hat inzwischen stattgefunden.

Die Schlussbesprechung findet am 08.11.2023 statt, hierzu waren die Gemeindevertreter, die Werkausschussmitglieder sowie das Gemeindeprüfungsamt eingeladen. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat die Wirtschaftsprüferin den Jahresabschluss und den Prüfbericht, der den Gemeindevertretern und den Mitgliedern des Werkausschusses am 20.10.2023 übersandt wurde, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.

 

Der Jahresverlust 2022 des Gemeindebetriebes Ostseebad Laboe, der vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf 387.568,01 EUR. Die weiteren wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf des Jahres 2022, aber auch die wesentlichen Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, lassen sich dem Lagebericht (vgl. Anlage 4 des Prüfberichtes) entnehmen.

Die abschließende Prüfungsbemerkung der Wirtschaftsprüferin lautet auszugsweise:

„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der EigVO SH und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022“.

 

Auf den durch die Gemeindevertretung noch festzustellenden Verlust i. H. v. 387.568,01 EUR wurden aus Mitteln des Haushaltes 2022 bereits Abschlagszahlungen in Höhe von 361.100,00 EUR gezahlt. Für das Jahr 2022 ist somit noch eine Verlustzuweisung in Höhe von 26.468,01 EUR von der Gemeinde Ostseebad Laboe an den Gemeindebetrieb Ostseebad Laboe zu erstatten.

 

Der Erstattungsbetrag der Gemeinde Ostseebad Laboe für die Nutzung der touristischen Infrastruktur durch Einheimische beträgt laut Jahresabschluss 169.274,25 EUR. Hierfür hat der Gemeindebetrieb Abschlagszahlungen in Höhe von 176.200,00 EUR und somit 6.925,75 EUR zu viel erhalten.

 

Im Jahr 2022 betragen die Ermäßigungsanteile bzw. Befreiungen der Liegeplatzgebühren für die Fischereischiffe, DGzRS Seenotrettungskreuzer und Laboer Segelvereine gem. § 8 Abs. 6 der Hafengebührensatzung laut Jahresabschluss 20.624,00 EUR. Hierfür hat die Gemeinde bereits Abschlagszahlungen von 19.000,00 EUR geleistet und somit noch 1.624,00 EUR nachzahlen.

 

Somit entsteht dann ein zu wenig gezahlter Betrag von der Gemeinde Ostseebad Laboe an den Gemeindebetrieb in Höhe von 21.166,26 EUR. Dieser Betrag soll von der Gemeinde Ostseebad Laboe in 2023 an den Gemeindebetrieb Ostseebad Laboe gezahlt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss „Hafen, Tourismus und Schwimmhalle“ empfiehlt der Gemeindevertretung zum Jahresabschluss 2022 des Gemeindebetriebes Ostseebad Laboe folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Der Prüfungsbericht über die Jahresabschlussprüfung 2022 des Gemeindebetriebes Ostseebad Laboe wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Jahresabschluss 2022 des Gemeindebetriebes Ostseebad Laboe wird mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 5.275.760,57 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

3. Die Gewinn- und Verlustrechnung, die Erträge von 2.203.096,93 EUR und Aufwendungen von 2.590.664,94 EUR für das Wirtschaftsjahr 2022 ausweist und mit einem Verlust von 387.568,01 EUR abschließt, wird festgestellt.

Die Betriebsteile sind mit folgenden Abschlüssen am Betriebsergebnis beteiligt:

Betriebsteil Tourismus:                                   - 291.145,55 EUR

Betriebsteil Hafen:                                          -   19.146,06 EUR

Betriebsteil Meerwasserschwimmhalle:         -   77.276,40 EUR

Betriebsteil Bauhof:                                                      0,00 EUR

Der Verlust des Gemeindebetriebes ist durch die Gemeinde Ostseebad Laboe auszugleichen.

4. Es erfolgten Abschlagszahlungen auf die Verlustzuweisung für das Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von 361.100,00 EUR. Die Differenz zum festgestellten Jahresverlust beträgt 26.468,01 EUR.

5. Der Erstattungsbetrag der Gemeinde Ostseebad Laboe für die Nutzung der touristischen Infrastruktur durch Einheimische beträgt laut Jahresabschluss 169.274,25 EUR. Es erfolgten Abschlagszahlungen hierauf in Höhe von 176.200,00 EUR. Der Differenzbetrag in Höhe von 6.925,75 EUR ist vom Gemeindebetrieb Laboe an die Gemeinde Ostseebad Laboe zurück zu zahlen.

6. Die Ermäßigungsanteile bzw. Befreiungen der Liegeplatzgebühren für die Fischereischiffe, DGzRS Seenotrettungskreuzer und Laboer Segelvereine gem. § 8 Abs. 6 der Hafengebührensatzung in Höhe von 20.624,00 EUR Hierfür hat die Gemeinde bereits Abschlagszahlungen von 19.000,00 EUR geleistet und somit noch 1.624,00 EUR nachzahlen.

 

Somit entsteht dann insgesamt ein zu wenig gezahlter Betrag von der Gemeinde Ostseebad Laboe an den Gemeindebetrieb in Höhe von 21.166,26 EUR. Dieser Betrag wird von der Gemeinde Ostseebad Laboe in 2023 an den Gemeindebetrieb Ostseebad Laboe erstattet werden.