Betreff
Weiterverkauf von Altgeräten (IPAD)
Vorlage
SV/BV/144/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Schulverband schafft bereits seit einigen Jahren iPads an und stellt sie Schüler*innen leihweise zur Verfügung.

Nach ca. 5 Jahren sind die iPads jedoch nicht mehr für den digitalen Unterricht einsetzbar, da sie kein Software- und Sicherheitsupdate mehr erhalten, wodurch die Kompatibilität der Apps nicht mehr gewährleistet ist.

In der Regel verfügen die Geräte nach einer langjährigen Nutzungsdauer entweder über einen defekten Akku oder über Displayschäden, deren Austausch aufgrund des Alters der Geräte sich nicht mehr lohnt.

Derzeit verfügt der Schulverband über 113 ausrangierte und nicht mehr einsetzbare iPads.

 

Teilweise sind die iPads aber noch voll funktionsfähig. So kann zum Beispiel die Kamera genutzt werden, eine Internetrecherche oder auch manche Kinder-Apps können hiermit genutzt werden.

Kindertagesstätten zum Beispiel könnten die iPads einsetzen. Eine Anfrage eines Kindergartens liegt der Grundschule sogar bereits vor.

 

Ich schlage daher vor, interessierten gemeinnützigen Einrichtungen, wie z.B. Kindergärten, eine kleine Anzahl (z.B. 5 iPads) veralteter, aber noch funktionsfähiger iPads zu spenden.

Anderen Interessenten könnten die Geräte zum Kauf in Höhe von je 50 € angeboten werden.

Um die mögliche Einnahme im Haushalt veranschlagen zu können, sollte jährlich die Anzahl der Geräte festgelegt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, eine kleine Anzahl, max. 5 Stück, ausrangierter und für den Unterricht nicht mehr einsetzbare iPads gemeinnützigen Einrichtungen bei Interesse zu spenden.

Weitere Geräte sollten Kaufinteressenten zu einem Verkaufspreis in Höhe von 50 € angeboten werden.

Jährlich wird der Verbandsvorsteher in Abstimmung mit dem Datenverarbeitungskoordinator die Anzahl der nicht mehr für den Unterricht einsetzbaren Geräte festlegen, und die voraussichtlichen Einnahmen entsprechend im Haushalt veranschlagen.