Betreff
Umsetzung Rechtsanspruch auf Betreuung in der Grundschule / Bericht
Vorlage
SV/BV/143/2023
Aktenzeichen
I.4.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der Mitteilung des SHGT vom 20.09.2023 wurde zwischen Bund und Land dahingehend eine Einigung erzielt, dass die Finanzierungsbeteiligung von Bund und Land festgelegt wurde.

 

Das Land beteiligt sich an den Betriebskosten der jeweiligen Einrichtung mit 75 % der Kosten. Ab Schuljahr 2026/27 (01.08.2026). Das betrifft zunächst 25 % aller Plätze. In jedem weiteren Schuljahr wird dann ein weiteres Viertel gefördert. Das ist dadurch begründet, dass der Rechtsanspruch ab 2026 zunächst für den 1. Jahrgang 2026/2027 besteht und in den folgenden drei Jahren dann für jeden weiteren Jahrgang (1. Bis 4. Schuljahr).

 

Von den Betriebskosten werden zunächst die Elternbeiträge abgezogen. Bisher ist die Nutzung des Offenen Ganztagsbetriebes beim Schulträger Schulverband Probstei kostenlos. Der Schulträger erhebt lediglich eine Gebühr für die Nutzung der Schülerbetreuung/des Hortes. Von daher ist zu überlegen, auch für die Nutzung des Offenen Ganztagsangebotes eine Gebühr zu erheben.

 

Zu den Investitionskosten Ganztag wurde folgendes vereinbart: Es wird ein Förderprogramm aus Bundes- und Landesmitteln geben. Die Förderquote für Investitionsmaßnahmen wird auf 85 % festgelegt. Es werden alle Projekte einbezogen, die nach dem Termin für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (12.10.2021) gestartet wurden. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie wird Ende des Jahres gerechnet.

 

Im Hinblick auf die 2026 kurzfristig zusätzlich und der bereits jetzt benötigten Räumlichkeiten, wurden zu den Sommerferien bereits einige räumliche Änderungen vorgenommen bzw. sind räumliche Veränderungen geplant.

 

Die Schulsozialarbeit am Schulstandort Schönberg wird in den 2. Stock des Rotbaus ziehen, und die Schülerbetreuung / Hort werden die freien Räume im Rotbau, sowie im ehemaligen Förderschulgebäude für die Betreuung zusätzlich nutzen.

 

Für diese räumlichen Veränderungen entstehen voraussichtlich lediglich Malerarbeiten, die sich geschätzt auf ca. 5.000 € belaufen werden.

 

Im Kinder- und Jugendhaus beabsichtige ich eine Cafeteria / eine zweite kleine Mensa im Obergeschoss für die Schüler*innen der Gemeinschaftsschule mit ca. 30 – 40 Plätzen einzurichten.

Hinzu kommen Kosten für Bodenbelag, Wandgestaltung und Beleuchtung und ggf. Schallschutz für die verbleibenden Räume.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für Einrichtung Essensplätze, Bodenbelag und Malerarbeiten betragen ca. 30.000 €.

 

Sofern eine zusätzliche Wand im Obergeschoß erbaut werden muss, ist eine vorherige Statik Prüfung notwendig. Um eine ungefähre Kostenschätzung hierfür zu erhalten, habe ich Schnittger Architekten um eine Einschätzung gebeten.

 

Die Umsetzungen der oben beschriebenen Maßnahme sollen sukzessive, unabhängig von der Umsetzung der Fördermöglichkeiten zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, den Verbandsvorsteher mit der sukzessiven Umsetzung der räumlichen Veränderungen, wie in der Verwaltungsvorlage beschrieben, zu beauftragen.

 

Der Verbandsvorsteher wird mit der Planung der Er- und Einrichtung einer Cafeteria für Schüler*innen der Gemeinschaftsschule Probstei im Obergeschoss des Kinder- und Jugendhauses beauftragt.

 

Für Schwartbuck: Das vorhandene Konzept des Neubaus soll in Q4 nach Vorlage der Richtlinien des Landes SH bewertet werden. Die Flächen in der Schule sollen durch bauliche Veränderungen in diesem Zuge überplant werden. Hier soll das Architekturbüro Schnittker einen ersten Entwurf liefern. Im Zuge der Zweizügigkeit, des Anwachsens der betreuten Grundschule sowie differenzierten Unterrichtskonzeptes sollen zwei Container in Schwartbuck ab Sommer 2024 geplant werden.

 

Mit der Gemeinde Schwartbuck sollen Gespräche über eine gemeinsame Umsetzung geführt werden, wenn der Wille des Neubaus Kindergarten seitens der Gemeinde vorhanden ist. Außerdem sollen Gespräche über den Erwerb des Jugendraumes geführt werden sowie einer evtl. Parkfläche auf der gegenüberliegenden Seite.

 

Der Schulverbandsvorsteher wird gebeten, die Pläne entsprechende voranzutreiben.