Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
PRASD/BV/077/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Prasdorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im 1. Halbjahr des laufenden Haushaltsjahres 2023 unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.265,31 € entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe von 12.599,93 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2023 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.265,31 € zur Kenntnis.

 

Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 12.599,93 € wird die Zustimmung erteilt.