Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "südlich der Paul-Jäger-Straße, südöstlich der Straße Zum Apfelgarten und nordöstlich des Ewald-Wiese-Weg"
hier: Umstellung des Verfahrens und frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
Vorlage
KRUMM/BV/100/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Krummbek hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 zur Entwicklung eines Neubaugebietes beschlossen. Das Planverfahren sollte gemäß § 13 b BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun jedoch ein Urteil gesprochen, dass der § 13 b BauGB nicht mehr angewendet werden darf, weil die Vorschrift mit dem EU-Recht nicht vereinbar ist. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes muss aus diesem Grunde auf das Regelverfahren umgestellt werden.

 

Das Regelverfahren erfordert u.a. die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Außerdem ist eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts durchzuführen. Für den erstmaligen Eingriff in Landschaft und Natur durch die geplante Bebauung ist eine Ausgleichsfläche zur Verfügung zu stellen und es sind ggf. Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.   

 

Auch nach Umstellung des Verfahrens auf das Regelverfahren sind der Gemeinde alle mit der Planung in Verbindung stehende Kosten vom Erschließungsträger zu erstatten.

 

Es wird nunmehr empfohlen, die Umstellung des Verfahrens zu beschließen. Dem vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes sollte zugestimmt werden, damit das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingeleitet werden kann.


Anlagenverzeichnis:

 

Planentwurf

Begründung


Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Umstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „südlich der Paul-Jäger-Straße, südöstlich der Straße Zum Apfelgarten und nordöstlich des Ewald-Wiese-Weg“ von dem beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB auf das Regelverfahren zu beschließen.

 

Die durch die Umstellung des Verfahrens entstehenden Mehrkosten der Planung sind der Gemeinde vom Erschließungsträger zu erstatten. Der Vertrag zur Erstattung der Planungskosten ist entsprechend anzupassen.

 

Dem vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes wird zugestimmt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll eingeleitet werden.