Betreff
Anpassung Gebührentarif der Verpflegung - Anlagen 1 - 3 der Verpflegungssatzung des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SV/BV/141/2023
Aktenzeichen
IIII.4 / I.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Mensa der Offenen Ganztagschule werden derzeit täglich ca. 250 Essen durch eigene Kräfte hergestellt. Zum 01.10.2019 wurde letztmalig der Essenspreis für Schülerinnen und Schüler für eine Mahlzeit von 2,00 € auf 2,50 € angehoben. Beschäftigte und Gäste zahlen derzeit einen Betrag von 4,50 € pro Essen.

 

Diese Preise wurden auch in die am 25.01.2022 erlassenen Satzung des Schulverbandes Probstei über den Betrieb und die Benutzung eines Hilfsbetriebes für die gemeinschaftliche Verpflegung (Verpflegungssatzung-VerpflSa) übernommen. Dort werden die Gebühren in der Anlage 3 zu § 10 – Gebührentarif – dargestellt.

 

Zu einem Preis von 2,50 € erhält jedes Kind einen kleinen Salatteller, ein vollwertiges Mittagessen mit Nachschlag, Nachtisch und Getränke (Wasser).

 

Um die Qualität des Essens vor dem Hintergrund steigender Erstellungskosten, insbesondere für Lebensmittel und Energie, aufrecht zu erhalten und das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben auf dem Niveau der Vorjahre zu halten, wird vorgeschlagen, ab 01.08.2023 den Preis pro Mittagsmahlzeit für Personen nach § 10 Nr. 1 (Schüler*innen) von 2,50 € auf 3,00 € zu erhöhen. Außerdem wird angeregt, die Gebühr für Personen nach § 10 Nr. 2 (Beschäftigte und Gäste) von 4,50 € auf 4,80 € anzuheben. Einen Verwaltungsentwurf der dafür notwendigen 1. Änderung der Verpflegungssatzung ist der Vorlage beigefügt.

 

Die beigefügte Preisanalyse zeigt, dass derzeit ein Defizit pro Mahlzeit von -0,44 € besteht. 0,44 € x 47.160 Essen ergibt ein Gesamtdefizit von rd. 20.750 € pro Jahr, das der Schulverband trägt. Hinzu kommt, dass die Personalkosten in voller Höhe durch den Schulverband finanziert werden und nicht in die Kalkulation des Essenspreises mit einfließen.

 

Eine Umfrage bei anderen Schulträgern hat ergeben, dass dort die Essenspreise zwischen 3,20 € und 3,90 € pro Mittagsmahlzeit liegen. Von daher wird die vorgeschlagene Anhebung des Essenspreises für vertretbar gehalten.

 

Schüler*innen aus Familien, die soziale Transferleistungen erhalten (Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz, hier werden die Kosten der Mittagsverpflegung zu 100 % übernommen. Derzeit gilt dies für 9.200 Essen im Schuljahr 2022/23. Hinzu kommen 1.850 Mahlzeiten, die aus dem Mittagstischfonds der Gemeinde Schönberg anteilig finanziert werden.

 

Außerdem soll das Frühstücksangebot zum Schuljahresbeginn 2023/24 in neuer Form reaktiviert werden.

 

An Schultagen soll zunächst nur für die Schüler*innen der GSP jeweils in der Zeit von 8:30 bis 10:30 Uhr ein Frühstücksangebot, bestehend aus verschiedenen wählbaren Komponenten wie z.B. Getränken, bellegten Brötchen und Obst, angeboten werden. Hierzu wurde eine Preisliste erarbeitet, für die die Einzelpreise materialkostendeckend kalkuliert wurden, für Beschäftigte und erwachsene Gäste wurde ein 20%iger Aufschlag, gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma addiert. Die Eltern können in drei Kategorien festlegen, bis zu welchem Betrag ihr Kind dieses Angebot täglich in Anspruch nehmen darf.

 

Das Leitungskuratorium des Kinder- und Jugendhauses hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 einstimmig beschlossen, der Schulverbandsvertretung die Anpassung der Gebühren der Mittagsverpflegung und die Umsetzung des dargestellten Frühstückskonzeptes zu empfehlen.

 

Es ergeht daher nachfolgender Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

  • Preisanalyse 2023
  • Entwurf 1. Änderung der Verpflegungssatzung

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung des Schulverbandes Probstei über den Betrieb und die Benutzung eines Hilfsbetriebes für die gemeinschaftliche Verpflegung (Verpflegungssatzung-VerpflSa) entsprechend der Verwaltungsvorlage.