Sachverhalt:
In der Mensa der Offenen Ganztagschule werden
derzeit täglich ca. 250 Essen durch eigene Kräfte hergestellt. Zum 01.10.2019
wurde letztmalig der Essenspreis für Schülerinnen und Schüler für eine Mahlzeit
von 2,00 € auf 2,50 € angehoben. Beschäftigte und Gäste zahlen derzeit einen
Betrag von 4,50 € pro Essen.
Diese Preise wurden auch in die am 25.01.2022
erlassenen Satzung des Schulverbandes Probstei über den Betrieb und die
Benutzung eines Hilfsbetriebes für die gemeinschaftliche Verpflegung
(Verpflegungssatzung-VerpflSa) übernommen. Dort werden die Gebühren in der
Anlage 3 zu § 10 – Gebührentarif – dargestellt.
Zu einem Preis von 2,50 € erhält jedes Kind einen
kleinen Salatteller, ein vollwertiges Mittagessen mit Nachschlag, Nachtisch und
Getränke (Wasser).
Um die Qualität des Essens vor dem Hintergrund
steigender Erstellungskosten, insbesondere für Lebensmittel und Energie,
aufrecht zu erhalten und das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben auf dem
Niveau der Vorjahre zu halten, wird vorgeschlagen, ab 01.08.2023 den Preis pro Mittagsmahlzeit
für Personen nach § 10 Nr. 1 (Schüler*innen) von 2,50 € auf 3,00 € zu erhöhen. Außerdem
wird angeregt, die Gebühr für Personen nach § 10 Nr. 2 (Beschäftigte und Gäste)
von 4,50 € auf 4,80 € anzuheben. Einen Verwaltungsentwurf der dafür notwendigen
1. Änderung der Verpflegungssatzung ist der Vorlage beigefügt.
Die beigefügte Preisanalyse zeigt, dass derzeit ein
Defizit pro Mahlzeit von -0,44 € besteht. 0,44 € x 47.160 Essen ergibt ein Gesamtdefizit
von rd. 20.750 € pro Jahr, das der Schulverband trägt. Hinzu kommt, dass die
Personalkosten in voller Höhe durch den Schulverband finanziert werden und
nicht in die Kalkulation des Essenspreises mit einfließen.
Eine Umfrage bei anderen Schulträgern hat ergeben,
dass dort die Essenspreise zwischen 3,20 € und 3,90 € pro Mittagsmahlzeit
liegen. Von daher wird die vorgeschlagene Anhebung des Essenspreises für
vertretbar gehalten.
Schüler*innen aus Familien, die soziale
Transferleistungen erhalten (Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld,
Grundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) haben
Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz, hier werden die
Kosten der Mittagsverpflegung zu 100 % übernommen. Derzeit gilt dies für 9.200
Essen im Schuljahr 2022/23. Hinzu kommen 1.850 Mahlzeiten, die aus dem
Mittagstischfonds der Gemeinde Schönberg anteilig finanziert werden.
Außerdem soll das Frühstücksangebot zum
Schuljahresbeginn 2023/24 in neuer Form reaktiviert werden.
An Schultagen soll zunächst nur für die
Schüler*innen der GSP jeweils in der Zeit von 8:30 bis 10:30 Uhr ein
Frühstücksangebot, bestehend aus verschiedenen wählbaren Komponenten wie z.B.
Getränken, bellegten Brötchen und Obst, angeboten werden. Hierzu wurde eine
Preisliste erarbeitet, für die die Einzelpreise materialkostendeckend
kalkuliert wurden, für Beschäftigte und erwachsene Gäste wurde ein 20%iger
Aufschlag, gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma addiert. Die Eltern können
in drei Kategorien festlegen, bis zu welchem Betrag ihr Kind dieses Angebot
täglich in Anspruch nehmen darf.
Das Leitungskuratorium des Kinder- und Jugendhauses
hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 einstimmig beschlossen, der
Schulverbandsvertretung die Anpassung der Gebühren der Mittagsverpflegung und
die Umsetzung des dargestellten Frühstückskonzeptes zu empfehlen.
Es ergeht daher nachfolgender Beschlussvorschlag:
Anlagenverzeichnis:
- Preisanalyse 2023
- Entwurf 1. Änderung der Verpflegungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsvertretung beschließt die 1.
Änderung der Satzung des Schulverbandes Probstei über den Betrieb und die
Benutzung eines Hilfsbetriebes für die gemeinschaftliche Verpflegung
(Verpflegungssatzung-VerpflSa) entsprechend der Verwaltungsvorlage.