Sachverhalt:
Die Gemeinde Fiefbergen betreibt die Niederschlagswasserbeseitigung als
kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG-)
berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als
Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.
Derzeit wird eine Niederschlagswassergebühr von 0,39 € je Quadratmeter
gebührenpflichtiger Grundstücksfläche für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023
erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2023.
Die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026, die unter Berücksichtigung der Jahresrechnungsergebnisse 2020 bis 2022 erstellt worden ist, zeigt, dass eine Gebührenanpassung ab 01.01.2024 nicht vorgenommen werden muss. Es wird nach wie vor eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr erhoben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer unveränderten Niederschlagswassergebühr von 0,39 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.