Betreff
Wahl einer/eines stellv. Ausschussvorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage
SCHÖN/BV/157/2010
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Herr Helms war stellv. Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Die Vorsitzenden und die stellv. Vorsitzenden der Ausschüsse werden gemäß § 46 Abs. 5 GO immer von der Gemeindevertretung im sog. Zugriffsverfahren gewählt. Wählbar sind nur Mitglieder des jeweiligen Ausschusses. Die Wahl erfolgt nach § 39 Abs. 1 GO. Danach ist die Person gewählt, auf die mehr Ja als Nein- Stimmen entfallen. Gewählt werden kann jeweils ein Gemeindevertreter oder ein bürgerliches Mitglied.

 

Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Peter Ehlers als stellv. Ausschussvorsitzenden vor.