Betreff
Wahlen zu den ständigen Ausschüssen gemäß § 7 Hauptsatzung
Vorlage
SCHÖN/BV/156/2010
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Der Mandatsverzicht des Gemeindevertreters Helms (CDU) macht Ersatzwahlen in den ständigen Ausschüssen erforderlich. Herr Helms arbeitete in folgenden Gremien:

 

Ø      Haupt- und Finanzausschuss (Mitglied)

Ø      Sozialausschuss (Mitglied)

Ø      Wirtschaftsausschuss (Mitglied)

 

Für die notwendigen Ausschussneubesetzungen liegen folgende Vorschläge der CDU-Fraktion vor:

 

Gremium

 

Besetzung alt

Status

Vorschlag CDU-Fraktion

Haupt- und Finanzausschuss

GV Nicki-Sebastian Helms

Mitglied

GV Peter Ehlers

 

GV Peter Ehlers

stellv. Mitglied

GV Arnold Lühr

Sozialausschuss

GV Nicki-Sebastian Helms

Mitglied

GV Arnold Lühr

 

b.M. Arnold Lühr

stellv. Mitglied

bM Christian Lüken, Eichkamp 7

Wirtschaftsausschuss

GV Nicki-Sebastian Helms

Mitglied

GV Arnold Lühr

 

Die Neubesetzung des stellv. Ausschusssitzes im Haupt- und Finanzausschuss ist erforderlich, weil Gemeindevertreter Ehlers durch die geplanten Umbesetzungen seinen Ausschusssitz abgibt und dem Haupt- und Finanzausschuss nunmehr als Mitglied angehören soll und eine Person nicht mehrere Wahlstellen eines Gremiums innehaben kann.

 

Die Neubesetzung des stellv. Ausschusssitzes im Sozialausschuss ist erforderlich, weil bürgerliche Mitglieder gemäß § 46 Abs. 3 GO aus einem Ausschuss ausscheiden, wenn sie Mitglied der Gemeindevertretung werden.

 

Gemäß § 46 Abs. 10 GO erfolgt die Ersatzwahl bei Freiwerden der Wahlstelle eines Ausschussmitgliedes oder eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes nach § 40 Abs. 3 GO im Meiststimmenverfahren. Jede Fraktion kann verlangen, dass alle Wahlstellen des Ausschusses neu besetzt werden. In diesem Fall verlieren die Mitglieder des Ausschusses zu Beginn der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ihre Wahlstellen. Grundsätzlich wird im Meiststimmenverfahren jede Wahlstelle in einem besonderen Wahlgang besetzt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, über die Besetzung mehrerer Wahlstellen in einem Wahlgang (en bloc) abzustimmen, wenn kein Mitglied der Gemeindevertretung  widerspricht.