Betreff
Stellungnahme zum Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Schönberg für die Jahre 2004 bis 2007
Vorlage
SCHÖN/BV/148/2010
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat in der Zeit vom 08.09.2008 bis 27.11.2008 eine überörtliche Prüfung der Gemeinde Schönberg nach den Bestimmungen des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) durchgeführt. Der Abschlussbericht über die erfolgte Prüfung wurde am 09.04.2009 ausgefertigt und ist dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

Die Prüfungsbehörde hat bestätigt, dass die Gemeinde Schönberg während des Berichtszeitraumes 2004 bis 2007 die wahrzunehmenden Aufgaben unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt hat und dass die Haushaltswirtschaft der Gemeinde zwar angespannt, aber geordnet und im Rahmen der Gesetze und Vorschriften wahrgenommen wurde.

 

Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 KPG in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Nr. 21 GO hat die Gemeindevertretung zu dem Ergebnis der Prüfung gegenüber der Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. Dabei ist nach § 7 Abs. 3 Satz 2 KPG insbesondere zu berichten, ob und wie den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wird.

 

Zu den Anregungen und Hinweisen, die das Gemeindeprüfungsamt in seinem Abschlussbericht gegeben hat, wird wie folgt Stellung genommen (Seitenzahlen verweisen auf den Prüfbericht):

 

Zu VII.1.1                  Bauhof (UA 7710)

                  Seite 13

 

Die Anmerkungen des Prüfungsamtes werden zur Kenntnis genommen. Entsprechend der Beschlusslage in den gemeindlichen Gremien wurde zum 01.01.2010 eine Kosten- und Leistungsrechnung für den gemeindlichen Bauhof eingeführt. Dabei wurde den Anregungen des Gemeindeprüfungsamtes gefolgt. Die Mitarbeiter des Tourist-Service Ostseebad Schönberg sowie des gemeindlichen Bauhofs haben im Vorwege die notwendigen Fortbildungsveranstaltungen besucht. Das zum 01.01.2010 etablierte Verfahren soll zunächst erst einmal ein Jahr laufen, um den Praxistest zu bestehen und zu erkennen, in welchen Bereichen ggf. nachzujustieren ist. Die Verwaltung wird auf Grundlage der gemachten Erfahrungen der Selbstverwaltung einen entsprechenden Bericht abgeben.

 


 

Zu VII.1.2            Straßenreinigung (U6750)

                        Seite 16

 

Mit Wirkung zum 01.01.2010 wurden die Gebühren für die Straßenreinigung neu kalkuliert und per Satzung verabschiedet. Im Rahmen der Diskussion wurden auch die Ermäßigungen für Eckgrundstücke beraten. Die Gemeindevertretung hat im Ergebnis an der Vergünstigung von Eckrandgrundstücke festgehalten.

 

Zu den Hinweisen zu den Kosten der Papierkorbleerung wird mitgeteilt, dass der Kostenansatz für die Papierkorbentleerung in Übereinstimmung mit der gebührenrechtlichen Rechtslage erfolgte. Die Kosten für die Leerung von Papierkörben außerhalb der Satzung (z. B. Grünanlagen, Spielplätze etc.) ist bei der Ermittlung des Kostenansatzes nicht enthalten. Dies folgt aus dem Vortrag des gemeindlichen Bauhofes.

 

 

Zu VII.1.3            Märkte (UA 7300)

                        Seite 18

 

Die Anmerkungen des Prüfungsamtes werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeindevertretung hat zwischenzeitlich auf Grundlage einer neuen Gebührenkalkulation eine Marktbenutzungsgebührensatzung erlassen, die mit Beginn des 01.04.2010 in Kraft tritt. Die vom Prüfungsamt beanstandete nicht satzungskonforme Erhebung einer pauschalen Verwaltungsgebühr sowie einer weiteren Pauschale für Frischwasser erfolgt zwischenzeitlich nicht mehr.

 

 

Zu VII.1.4            Grabenreinigung/Gewässerunterhaltung (UA 6900)

                        Seite 20

 

Die Gemeindevertretung hat auf Grundlage einer neuen Gebührenkalkulation eine neue Gewässerunterhaltungsgebührensatzung erlassen, die zum 01.01.2010 in Kraft getreten ist. Im Rahmen dieser Gebührenkalkulation wurden die Hinweise des Gemeindeprüfungsamtes berücksichtigt.

 

 

Zu VII.2            Mietwohnungen

                        Seite 21

 

Die Gemeinde Schönberg hält an ihrer Stellungnahme vom 14.06.2005 (Hauptausschuss) und 23.06.2005 (Gemeindevertretung) zum Bericht über die überörtliche Prüfung für die Jahre 2000 bis 2003 fest.

 

Soweit das Gemeindeprüfungsamt im Zusammenhang mit einem (angeblichen) lohnsteuerbaren geldwerten Vorteil für die (angeblich) verbilligte Überlassung von Wohnraum an einen (ehemaligen) tariflich Beschäftigten eine Überprüfung durch das Finanzamt anspricht, wird in diesem Zusammenhang auf Nummer II.2 des Prüfungsberichtes (Sonderprüfungen, Seite 5) hingewiesen. Dort wird berichtet, dass bei der Gemeinde Schönberg im Jahr 2008 eine Lohnsteueraußenprüfung durch das Finanzamt Plön für die Jahre 2005 bis 2007 erfolgt sei, wobei die Prüfung keine Beanstandungen ergab und nicht zu einer Änderung der Lohnsteueranmeldungen im Prüfungszeitraum führte.

 

Unabhängig hiervon sei noch angemerkt, dass für die Liegenschaften Bahnhofstraße 2 a und Knüllgasse 16 keine öffentlichen Darlehen nach den §§ 15 und 16 WoBindG (mehr) bestehen, so dass es sich nicht (mehr) um preisgebundenen Wohnraum handelt. Zuletzt ist bei dem Objekt Bahnhofstraße 2 a die Eigenschaft „öffentlich gefördert" gemäß der vorliegenden Bescheinigung der Investitionsbank Schleswig-Holstein per 31.12.1991 abgelaufen.

 

 

Zu VII.3            Kindergarten

                        Seite 22

 

Die Hinweise des Gemeindeprüfungsamtes zu verspäteten Schlussrechnungen mit den Einrichtungsträgern und von den vertraglichen Vereinbarungen teilweise abweichende Abschlagszahlungen (quartalsweise statt monatlich) entspricht den Tatsachen. Sie ist zum einen einer starken Arbeitsbelastung des Fachabteilungsleiters geschuldet gewesen und zum anderen auf immer wieder eingereichte Nachberechnungen der Kindertagesstättenträger aufgrund von Veränderungen bei der Kostenausgleichszahlung nach § 25 a Kindertagesstättengesetz von dritten Gemeinden zurückzuführen. Die quartalsweise statt monatliche Abschlagszahlung an die Kindertagesstättenträger war jedoch jeweils fernmündlich mit den Trägern abgesprochen.

 

Im letzten Quartal des Jahres 2009 hat der Fachabteilungsleiter in der Sachbearbeitung der Kindertagesstättenangelegenheiten personelle Verstärkung durch eine Sachbearbeiterin erhalten. Damit sind die personellen Engpässe bereinigt, so dass es ist nun möglich ist, entsprechend der Empfehlung des Gemeindeprüfungsamtes zu arbeiten.

 

Zu den Ausführungen des Gemeindeprüfungsamtes, dass der Anteil der Elternbeiträge an der Gesamtfinanzierung der Einrichtungen teilweise erheblich unterhalb des von den kommunalen Landesverbänden empfohlenen Anteils von 30% und teilweise erheblich über diesem Satz liegt, ist anzumerken, dass das Gemeindeprüfungsamt hierbei unberücksichtigt lässt, dass die Gemeinde Schönberg mit allen Trägern der Schönberger Kindertagesstätten Übereinkunft darüber erzielt hat, dass in allen Einrichtungen für gleiche zeitliche Betreuungsleistung die gleichen Beiträge erhoben werden. Verfahrensmäßig ist hierfür vereinbart, dass die Verwaltung auf der Basis der Jahresrechnungen des Vorjahres alle Einrichtungen Elternbeiträge, die insgesamt 35% der Gesamtausgaben abdecken sollen, für das unterschiedliche Betreuungsangebot ermitteln. Diese Beitragsstruktur wird dann den Trägern mitgeteilt und dort umgesetzt. In den vergangenen Jahren wurde seitens der gemeindlichen Gremien der Gemeinde Schönberg auf eine Anpassung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten auf der Grundlage dieses Systems vor dem Hintergrund der Diskussion um beitragsfreie Kindertagesstättenjahre verzichtet. Aufgrund der mittlerweile sehr verschlechterten Finanzbedingungen der Gemeinde Schönberg wird jedoch ab dem Jahr 2010 auf dieses System zurückgegriffen. Mit Wirkung zum 01.04.2010 ist eine Beitragsanpassung erfolgt.

 

 

Zu VIII.2            Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg / Holstein

Seite 25

 

Die Hinweise des Gemeindeprüfungsamtes werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Schönberg hat auch in Ansehung der Prüfbemerkungen, die bereits im Rahmen der Übersendung des Prüfberichtes für die prüfpflichtige Einrichtung gegeben wurden, durch die 5. Nachtragssatzung zur Änderung der Betriebssatzung vom 27.02.2009 die Reduzierung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR auf 3.000.000,00 EUR beschlossen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Prüfbericht


Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bericht der Prüfungsbehörde über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Schönberg für die Jahre 2004 bis 2007 zur Kenntnis zu nehmen und sich der Stellungnahme der Verwaltung nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/148/210 vom 07.05.2010 anzuschließen.