In diesem Jahr stehen wieder die
Schöffenwahlen an. Die Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028.
Die Gemeinden sind gehalten, für das
Amtsgericht Vorschlagslisten durch entsprechenden Beschluss spätestens bis zum
01.08.2023 aufzustellen.
Der Direktor des Amtsgerichts Plön hat die
Zahl der von den Gemeinden für die Schöffenwahl vorzuschlagenden Personen
festgesetzt. Für die Gemeinde Laboe sind dies 3 Personen. Es liegen dreizehn
Bewerbungen für dieses Amt vor. Die Gemeindevertretung ist aufgrund der
Festsetzung des Amtsgerichts gehalten, aus allen Interessierten für dieses Amt 3
Personen auszuwählen und diese durch Beschluss in die Vorschlagsliste
aufzunehmen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist
die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der
Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Laboe schlägt
für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 folgende Personen vor:
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3. _________________________