Sachverhalt:
Aufgrund einer
großen Reform des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes im Jahre 2007 wurden
unter anderem neue Mindestgrößen für Schulen festgesetzt. Für selbständige
Förderzentren galt fortan eine
Mindestschülerzahl von generell 1.000 GrundschülerInnen im Einzugsbereich.
Schulen mit kleineren Einzugsbereichen wurden verpflichtet, sich mit anderen
Förderzentren organisatorisch zu verbinden. Eine Übergangsfrist für die
Umsetzung wurde den betroffenen Schulen gewährt.
Im Jahre 2012
hat der Schulrat des Kreises Plön dann die Einhaltung der
Mindestgrößenverordnung gefordert und auf das Erfordernis hingewiesen, das
Förderzentrum Schönberg organisatorisch mit einem anderen Förderzentrum zu
verbinden. Daraufhin hat der Schulverband Probstei Verhandlungen mit dem
Schulträger des Förderzentrums Schönkirchen aufgenommen und den Ihnen
vorliegenden öffentlichen Vertrag geschlossen.
Durch die Fusion
erlosch das eigenständige Förderzentrum Schönberg. Es wurde lediglich als
Außenstelle des Förderzentrums Schönkirchen weitergeführt. Für die Stelle der
Schulleitung in Schönkirchen wurde seinerzeit der bisherige Leiter des
Förderzentrums Schönkirchen eingesetzt. Die damalige Leiterin des Schönberger
Förderzentrums wurde mit der Leitung eines anderen Förderzentrums betraut.
Zur Zeit der Fusion gab es in Schönberg noch eine kleine Lerngruppe,
welche nicht an der Grundschule oder der GSP beschult wurde. Es gab ein
Sekretariat, ein eigenes Gebäude und eine eigene Verwaltung. Seit über 8 Jahren
gibt es aber keine Lerngruppen mehr in Schönberg, welche ausschließlich in der
Außenstelle unterrichtet werden.
Dieses hatte den pädagogischen Hintergrund, dass eine Lerngruppe von 5-8
Schülern kein Schulleben erfahren kann. Keine Schulfeste, wenig Kontakt zu
anderen Schülern. Daher wurde die Stammbeschulung nur noch in Schönkirchen
vorgenommen.
Die komplette Organisationstruktur (Verwaltung, Schülerakten, Zuteilung
von Unterrichtsstunden, Verwaltung der Lehrkräfte) ist nach Schönkirchen
gewandert und wird von dort gesteuert.
Somit ist im Grundsatz die Außenstelle keine, die Stammschule mehr
abbildende Einheit.
Zum einen fehlt der ehemaligen Außenstelle die organisatorische Struktur
und zum anderen (s.o.) ist dort kein pädagogisch sinnvolles Angebot mehr
gegeben, da die Schüler in Schönberg rein inklusiv betreut werden. Kinder mit
Förderbedarf Lernen bleiben in der Grundschule bzw. Gemeinschaftsschule und
werden gemeinsam mit den anderen SchülerInnen dort von Lehrkräften des
Förderzentrums Schönkirchen-Schönberg unterrichtet.
Zwischenzeitlich
werden sämtliche Räume des ehemaligen Förderzentrums Schönberg durch die
Schönberger Grundschule genutzt. Die charakteristischen Eigenschaften einer
Außenstelle (eigene SchülerInnen, eigenes Sekretariat, eigene Klassenräume)
sind seit Jahren in dem Gebäude nicht mehr vorhanden. Ein ehemaliges Schulleiterbüro und
ein Lehrerzimmer sind noch vorhanden, werden aber kaum genutzt und können
durch die Auflösung an die Grundschule angebunden werden.
In § 3 des öffentlich rechtlichen Vertrages befindet
sich eine Regelung über die Sach- und Personalkosten. Diese Regelung ist
zwischenzeitlich entbehrlich, da – wie oben ausgeführt – die Grundschule die
Räume seit langem nutzt. Gleiches gilt für Absatz 2 in dem es um Regelungen für
das Personal geht. Der Schulverband Probstei hält (s.o.) kein eigenes Personal
mehr für die ehemalige Außenstelle vor.
§ 4 des
Vertrages regelt die Kosten des Schulbetriebes dahingehend, dass jeder Standort
seine Kosten selbst trägt. Diese Regelung wird durch die Auflösung des
Vertrages nicht verändert.
In § 5 wurden
Vereinbarungen über den Schullastenausgleich getroffen. Da alle integrativ beschulten Kinder
weiterhin SchülerInnen der jeweilig besuchten Schule sind
(Grundschule/Gemeinschaftsschule Schönberg) werden für diese Kinder weiterhin
(auch nach Auflösung des Vertrages) Schulkostenbeiträge erhoben. Ferner wird
nach § 111 Abs. 4 SchulG für integrativ beschulte Kinder – wie bisher auch -
ein zusätzlicher Schulkostenbeitrag erhoben.
Von finanzieller
Seite her ergeben sich für den Schulverband Probstei keinerlei Veränderungen.
Er trägt wie bisher auch die Kosten für das Gebäude (das nur noch durch die
Grundschule genutzt wird) und erhebt auch künftig die gesetzlich
vorgeschriebenen Schulkostenbeiträge.
Da es
tatsächlich am Standort Schönberg keine Außenstelle des Förderzentrums
Schönkirchen Schönberg mehr gibt, ist eine Auflösung des Vertrages sinnvoll,
zumal dem Schulverband wie oben ausgeführt hierdurch keine Nachteile erwachsen.
Die Schulleitungen der GSP und der Grundschule sind
eingebunden und unterstützen den Prozess.
Beschlussvorschlag: Die Schulverbandsvertretung stimmt der Auflösung des
öffentlich rechtlichen Vertrages zum „Förderzentrum Schönkirchen-Schönberg“
zwischen der Gemeinde Schönkirchen und dem Schulverband Probstei zu.