Betreff
Vorstellung und Beschluss über den II. Bauabschnitt im Naturerlebnisraum Dünenlandschaft Laboe
Vorlage
LABOE/BV/689/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Planungsbüro Franke´s Landschaften und Objekte hat einen 2. Bauabschnitt im NER Laboe mit Gesamtkosten in Höhe von ca. € 380.000 geplant.

Lt. der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Naturerlebnisräume des Landes Schleswig-Holstein beträgt die Förderung in der Regel bis zu 50 %. Die Schaffung von barrierefreien Bereichen sowie landschaftspflegerische Maßnahmen werden mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert.

Die Überprüfung der Förderquoten für diesen 2. Bauabschnitt ist von Seiten des Landes Schleswig-Holstein noch nicht abgeschlossen.

Bei einer Förderzusage in Höhe von mindestens € 260.000,00 des Landes Schleswig-Holstein, welche sich liquiditätsbezogen auf mehrere Jahre erstrecken könnte, sollte der 2. Bauabschnitt, wie in der anliegenden Kostenaufstellung und dem anliegenden Übersichtsplan beschrieben, vollumfänglich umgesetzt werden.

Wenn die Gemeinde Ostseebad Laboe keine Förderzusage in einer Höhe von mindestens €  260.000,00 erhalten wird, sollten aus dem 2. Bauabschnitt nur die landschaftspflegerischen Maßnahmen umgesetzt werden. Hierfür werden entsprechende Fördermittel beim Land Schleswig-Holstein beantragt.


Anlagenverzeichnis:

 

- Übersicht_NER Laboe_2 BA

- NER Laboe_2 BA_Aussichtsplattform

- NER Laboe_2 BA_Kostenaufstellung

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Bei einer Förderzusage in Höhe von mindestens € 260.000,00 des Landes Schleswig-Holstein wird der 2. Bauabschnitt im NER Laboe mit einem Gesamtkostenvolumen in Höhe von ca. € 380.000,00 vollumfänglich, wie in der Kostenaufstellung und dem Übersichtsplan des Planungsbüros Franke´s Landschaften und Objekte angegeben, umgesetzt.

Sollte die Gemeinde Ostseebad Laboe keine Förderung über mindestens € 260.000,00 erhalten, werden im Jahre 2023 im 2. Bauabschnitt die landschaftspflegerischen Maßnahmen durchgeführt. Hierfür soll ein entsprechender Förderantrag beim Land Schleswig-Holstein gestellt werden.