Betreff
Wahlen von Ausschussvorsitzenden
Vorlage
SCHÖN/BV/146/2010
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Gemeindevertreterin Toepffer-Lasch war Vorsitzende des Sozialausschusses. Die EIS-Fraktion schlägt für diese Wahlstelle Frau Kirsten Arp vor.

 

Ferner schlägt die EIS-Fraktion vor, den stellv. Ausschussvorsitz im Wirtschaftsausschuss weiterhin mit Herrn Wilfried Friese zu besetzen (bisher stellv. Vorsitz als b.M.).

 

Die Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden der Ausschüsse werden gemäß § 46 Abs. 5, S. 1-4 GO immer von der Gemeindevertretung im sog. Zugriffsverfahren gewählt. Wählbar sind nur Mitglieder des jeweiligen Ausschusses. Die Wahl erfolgt nach § 39 Abs. 1 GO. Danach ist die Person gewählt, auf die mehr Ja als Nein- Stimmen entfallen. Gewählt werden kann jeweils ein Gemeindevertreter oder ein bürgerliches Mitglied.

 

Grundsätzlich wird im Meiststimmenverfahren jede Wahlstelle in einem besonderen Wahlgang besetzt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, über die Besetzung mehrerer Wahlstellen in einem Wahlgang (en bloc) abzustimmen, wenn kein Mitglied der Gemeindevertretung  widerspricht.