Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
LABOE/BV/684/2023
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2022 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Erläuterung

(soweit Überschreitung

größer als 5.500 €)

Deckung

 

 

 

 

 

Im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

00000.600000

Verwaltungsaufwand

Plan 10.000 € - Ist 17.439,25 €

7.439,25 €

Mehrausgaben für Tontechnik (Sitzungen)

02000.672000

Leistungen

Kreisbesoldungsstelle

Plan 4.300 € - Ist 11.513,35 €

7.213,35 €

Im Kalenderjahr  2022 erfolgte die Abrg.  Lohn  und Gehalt für  das Abrechnungsjahr 2021 u. das aktuelle Abrechnungsjahr 2022  

 

46400.717000

Kita: Förderung der Standortgemeinde an den Träger

Plan 2.002.900 € - Ist 2.023.709,81 €

 

20.809,81 €

Mehrausgaben werden aufgefangen durch Mehreinnahmen v. 58 T€

HHSt.46400.172000

88000.951000

Vermögenshaushalt:

Kiosk Höhe Birkenweg

Plan 0,00 € - Ist 5.622,75 €

5.622,75 €

Umbaumaßnahmen in der GV beschlossen

 

 

Gesamtsumme :

   

 41.085,16 €

 

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 5.500 € festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt somit werden hier nur Überschreitungen ab 5.500 € ausgewiesen, diese sind noch zu genehmigen. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet.

 


Beschlussvorschlag für den Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2022 mit einem Gesamtbetrag von 41.085,16 € zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2022 mit einem Gesamtbetrag von 41.085,16 € zu genehmigen.