Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2022 sind – unter Berücksichtigung der
Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der
bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben
gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe der Über- schreitung |
Erläuterung (soweit Überschreitung größer als 5.500 €) |
Deckung |
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Im Verwaltungshaushalt |
00000.600000 |
Verwaltungsaufwand Plan 10.000 € - Ist
17.439,25 € |
7.439,25 € |
Mehrausgaben für
Tontechnik (Sitzungen) |
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02000.672000 |
Leistungen Kreisbesoldungsstelle Plan 4.300 € - Ist
11.513,35 € |
7.213,35 € |
Im Kalenderjahr 2022 erfolgte die Abrg. Lohn und Gehalt für das Abrechnungsjahr 2021 u. das aktuelle
Abrechnungsjahr 2022 |
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46400.717000 |
Kita: Förderung der
Standortgemeinde an den Träger Plan 2.002.900 € - Ist
2.023.709,81 € |
20.809,81 € |
Mehrausgaben werden
aufgefangen durch Mehreinnahmen v. 58 T€ HHSt.46400.172000 |
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88000.951000 |
Vermögenshaushalt: Kiosk Höhe Birkenweg Plan 0,00 € - Ist 5.622,75
€ |
5.622,75 € |
Umbaumaßnahmen in der GV
beschlossen |
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Gesamtsumme : |
41.085,16
€ |
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Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung
ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für
deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 5.500 €
festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den
betreffenden Fällen als erteilt somit werden hier nur
Überschreitungen ab 5.500 € ausgewiesen, diese sind noch zu genehmigen. Die
nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Wirtschaftsausschuss:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,
die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2022 mit
einem Gesamtbetrag von 41.085,16 € zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des
Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Gemeindevertretung, die noch
genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2022 mit einem
Gesamtbetrag von 41.085,16 € zu genehmigen.