Betreff
Ersatzneubau Südmole, Vorstellung der Vorplanung und Auswahl der Ausbauvariante
Vorlage
LABOE/BV/683/2023
Aktenzeichen
GB Laboe
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20. Oktober 2021 beschlossen, die Südmole nach dem Konzept des Ing.-büros ITT Port Consult GmbH der vorgestellten Variante 6 C zu sanieren, sofern sichergestellt ist, dass sich der Schwell durch entsprechende Wellenschutzmaßnahmen im Hafen nicht verschlechtert.

 

Dem Ing.-büro ITT Port Consult GmbH wurde im Juli 2022 der Generalplanungsauftrag für das Projekt Sanierung der Südmole erteilt.

 

Der Gemeinde liegt jetzt die Vorplanung zur Abstimmung der Ausbauvariante vor, die Ingenieur Thees Thiel in der Sitzung vorstellen und erläutern wird, siehe Anlage.

 

Im Oktober 2021 wurde beschlossen, die Mole mit einer Betonvorsatzwand, die an den bestehenden Stahlpfählen angebracht werden sollte, zu sanieren. Dies wird vom Ingenieur nach den neusten Untersuchungen aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht mehr empfohlen. In der Vorplanung sind diverse Grundlagen ermittelt worden. Insbesondere wurde eine weitere Tauchuntersuchung jetzt im Frühjahr 2023, mit dem Ergebnis, dass fortschreitende und nachhaltige Schäden festgestellt wurden, durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass bei der Substanz des Bestandes von keiner ausreichenden Tragfähigkeit ausgegangen werden kann.

 

Im Zusammenhang der neuen technischen Ausgangssituation wird eine neue konstruktive Variante mit einer aufgeständerten Pierplatte vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um eine auf Pfählen aufgestellte Stahlbetonplatte. Im Gegensatz zur Stahlwandkonstruktion müssen nur alle 4 Meter ein Pfahl als Gründungselement gesetzt werden, so dass deutlich weniger Zeit und letztlich weniger Kosten einzukalkulieren wären. Die Planer gehen davon aus, dass der Molenkörper des Bestandes mit Steinen gefüllt ist und es somit zu Schwierigkeiten bei der Verankerung einer neuen Spundwand kommen könnte. Die Steinpackung am nördlichen Molenende ist aus Sicht des Artenschutzes gemäß dem marine-ökologischen Gutachten zu erhalten und dient dem Wellenschutz im Hafen und sollte aus diesen Aspekten mit der aufgeständerten Pierplatte erhalten bleiben.

 

Zu dem fanden im November 2022 Gespräche mit den Nutzern – Fischer, DGzRS, Segelvereine und Becsen Werft – zur Abstimmung der Bedürfnisse und deren Anforderungen statt.

 

Es folgt eine Leistungsmatrix Variantenvergleich:

 

Folgende Varianten werden verglichen.

Variante 1 – Bestandsvariante - beinhaltet neben einer Anpassung der Situation der Sliprampe keine Veränderungen.

 

Variante 2 – alte Variante 6, GV-Beschluss vom 20.10.2021 – beinhaltet die Einkürzung des Molenkopfes, Verlegung des Seenotrettungskreuzers und Zusammenlegung der Fischereiboote.

 

Variante 3- neue Variante – Verlegung der Pier um ca. 4 Meter, Begradigung des nordöstlichen Versprungs der Ufereinfassung, Verbesserung des Manövrierraumes auf der Ostseite

Die Kosten mit einer Betonvorsatzwand wurden nur vollständigkeitshalber aufgeführt, diese technische Lösung wurde verworfen.

 

Variante

1

2

3

Spundwand

2.749.150,00 €

3.377.460,00 €

 

Betonvorsatz

2.336.250,00 €

2.867.060,00 €

 

Pierplatte

2.749.925,00 €

2.705.510,00 €

2.773.010,00 €

                                                                                               

Die kostengünstigste Variante ist die Variante 2 Neuausbau mit einer aufgeständerten Pierplatte.

Vom Planungsbüro wird diese Variante als die wirtschaftlichste Lösung angesehen und zu dem wird diese Baukonstruktion im Vergleich zur Spundwand unter dem Aspekt der höheren Wellenruhe durch die Pierplatte, weniger bautechnische Risiken und einer geringeren Beeinträchtigung der Anwohner empfohlen.

 

Förderung:

Die Werkleitung hat in einem Ortstermin mit Vertretern vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) über die Projektförderfähigkeit aus dem Programm zur Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete besprochen. Das Projekt wird grundsätzlich als förderfähig nach diesem Programm angesehen. Voraussetzung ist eine vollständige Trennung der Fischerei von den übrigen Nutzern (auch DGzRS). Daher hat die Bestandssanierung (Variante 1) keine Chance auf Förderung. Die Förderquote beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Projektanteil für die Fischerei wird vom Ingenieur auf ca. 40 bis 45 % geschätzt. Der Gemeinde wurde angeraten, schnellst möglichst einen Förderantrag zu stellen, da der Der Eingang beim LLnL maßgebend sein wird. Der Vermerk ist der Vorlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss „Hafen, Tourismus und Schwimmhalle“ empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, die Südmole nach der Variante 2 des Vorentwurfes des Ing.-büro ITT Port Consult GmbH neuzubauen. Auf dieser Grundlage sind umgehend Fördermittel beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung zu beantragen.