Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung
am 20. Oktober 2021 beschlossen, die Südmole nach dem Konzept des Ing.-büros
ITT Port Consult GmbH der vorgestellten Variante 6 C zu sanieren, sofern
sichergestellt ist, dass sich der Schwell durch entsprechende
Wellenschutzmaßnahmen im Hafen nicht verschlechtert.
Dem Ing.-büro ITT Port Consult GmbH wurde im
Juli 2022 der Generalplanungsauftrag für das Projekt Sanierung der Südmole
erteilt.
Der Gemeinde liegt jetzt die Vorplanung zur
Abstimmung der Ausbauvariante vor, die Ingenieur Thees Thiel in der Sitzung
vorstellen und erläutern wird, siehe Anlage.
Im Oktober 2021 wurde beschlossen, die Mole
mit einer Betonvorsatzwand, die an den bestehenden Stahlpfählen angebracht
werden sollte, zu sanieren. Dies wird vom Ingenieur nach den neusten
Untersuchungen aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht mehr empfohlen.
In der Vorplanung sind diverse Grundlagen ermittelt worden. Insbesondere wurde
eine weitere Tauchuntersuchung jetzt im Frühjahr 2023, mit dem Ergebnis, dass
fortschreitende und nachhaltige Schäden festgestellt wurden, durchgeführt, mit
dem Ergebnis, dass bei der Substanz des Bestandes von keiner ausreichenden
Tragfähigkeit ausgegangen werden kann.
Im Zusammenhang der neuen technischen
Ausgangssituation wird eine neue konstruktive Variante mit einer
aufgeständerten Pierplatte vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um eine auf
Pfählen aufgestellte Stahlbetonplatte. Im Gegensatz zur Stahlwandkonstruktion
müssen nur alle 4 Meter ein Pfahl als Gründungselement gesetzt werden, so dass
deutlich weniger Zeit und letztlich weniger Kosten einzukalkulieren wären. Die
Planer gehen davon aus, dass der Molenkörper des Bestandes mit Steinen gefüllt
ist und es somit zu Schwierigkeiten bei der Verankerung einer neuen Spundwand
kommen könnte. Die Steinpackung am nördlichen Molenende ist aus Sicht des
Artenschutzes gemäß dem marine-ökologischen Gutachten zu erhalten und dient dem
Wellenschutz im Hafen und sollte aus diesen Aspekten mit der aufgeständerten
Pierplatte erhalten bleiben.
Zu dem fanden im November 2022 Gespräche mit
den Nutzern – Fischer, DGzRS, Segelvereine und Becsen Werft – zur Abstimmung
der Bedürfnisse und deren Anforderungen statt.
Es folgt eine Leistungsmatrix
Variantenvergleich:
Folgende Varianten werden verglichen.
Variante 1 – Bestandsvariante - beinhaltet
neben einer Anpassung der Situation der Sliprampe keine Veränderungen.
Variante 2 – alte Variante 6, GV-Beschluss
vom 20.10.2021 – beinhaltet die Einkürzung des Molenkopfes, Verlegung des
Seenotrettungskreuzers und Zusammenlegung der Fischereiboote.
Variante 3- neue Variante – Verlegung der
Pier um ca. 4 Meter, Begradigung des nordöstlichen Versprungs der
Ufereinfassung, Verbesserung des Manövrierraumes auf der Ostseite
Die Kosten mit einer Betonvorsatzwand wurden
nur vollständigkeitshalber aufgeführt, diese technische Lösung wurde verworfen.
Variante |
1 |
2 |
3 |
Spundwand |
2.749.150,00 € |
3.377.460,00 € |
|
Betonvorsatz |
2.336.250,00 € |
2.867.060,00 € |
|
Pierplatte |
2.749.925,00 € |
2.705.510,00 € |
2.773.010,00 € |
Die kostengünstigste Variante ist die
Variante 2 Neuausbau mit einer aufgeständerten Pierplatte.
Vom Planungsbüro wird diese Variante als die
wirtschaftlichste Lösung angesehen und zu dem wird diese Baukonstruktion im Vergleich
zur Spundwand unter dem Aspekt der höheren Wellenruhe durch die Pierplatte,
weniger bautechnische Risiken und einer geringeren Beeinträchtigung der
Anwohner empfohlen.
Förderung:
Die Werkleitung hat in einem Ortstermin mit
Vertretern vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
(LLnL) über die Projektförderfähigkeit aus dem Programm zur Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und zur
nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete besprochen. Das
Projekt wird grundsätzlich als förderfähig nach diesem Programm angesehen. Voraussetzung
ist eine vollständige Trennung der Fischerei von den übrigen Nutzern
(auch DGzRS). Daher hat die Bestandssanierung (Variante 1) keine Chance auf
Förderung. Die Förderquote beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der
Projektanteil für die Fischerei wird vom Ingenieur auf ca. 40 bis 45 %
geschätzt. Der Gemeinde wurde angeraten, schnellst
möglichst einen Förderantrag zu stellen, da der Der Eingang beim LLnL
maßgebend sein wird. Der Vermerk ist der Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss „Hafen, Tourismus und Schwimmhalle“ empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, die Südmole nach der Variante 2 des Vorentwurfes des Ing.-büro ITT Port Consult GmbH neuzubauen. Auf dieser Grundlage sind umgehend Fördermittel beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung zu beantragen.