Betreff
Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/680/2023
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2022 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

20.066.122,61 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

20.066.122,61 €

 

 

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

12.994.400,00 €

13.432.546,64€

Soll-Ausgaben:

12.994.400,00 €

13.432.546,64 €

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

7.337.700,00 €

     6.633.575.97 €

Soll-Ausgaben:

7.337.700,00 €

     6.633.575,97 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2022 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 1.237.223,44 €, die sich wie folgt errechnet:

 

 

Der Rücklagenstand stellt sich zum 31.12.2022 wie folgt dar:

 

Allgemeine Rücklage

0,00 €

Finanzausgleichsrücklage

   740.800,00 €

Sonderrücklage „Freya-Frahm“

                                                388.219,68 €

 

Der Schuldenstand der Gemeinde Ostseebad Laboe beläuft sich per 31.12.2022 auf 8.160.487,08 € zuzüglich des mit dieser Jahresrechnung gebildeten Haushaltseinnahmerestes von 3.450.594,57 €.

 

Die Jahresrechnung 2022 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von insgesamt 264.979,07 €, davon sind zu bewilligen 35.462,41 €.  Der Vermögenshaushalt weist über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 8.326,60 € aus, zu bewilligen sind 5.622,75 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf den Seiten 11 bis 12 der Jahresrechnung 2022 dargestellt. Die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben durch die Gemeindevertretung ist – soweit betragsmäßig noch erforderlich – unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorgesehen.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung gem. §94 Abs. 3 GO zu genehmigen.

 

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung

2022.