Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2022 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
20.066.122,61 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
20.066.122,61 € |
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Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
12.994.400,00 € |
13.432.546,64€ |
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Soll-Ausgaben: |
12.994.400,00 € |
13.432.546,64 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
7.337.700,00 € |
6.633.575.97 € |
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Soll-Ausgaben: |
7.337.700,00 € |
6.633.575,97 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2022 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung
in Höhe von insgesamt 1.237.223,44 €,
die sich wie folgt errechnet:
Der Rücklagenstand stellt sich zum 31.12.2022 wie folgt dar:
Allgemeine Rücklage |
0,00 € |
Finanzausgleichsrücklage |
740.800,00 € |
Sonderrücklage „Freya-Frahm“ |
388.219,68 € |
Der Schuldenstand der Gemeinde Ostseebad Laboe beläuft sich per
31.12.2022 auf 8.160.487,08 € zuzüglich des mit dieser Jahresrechnung
gebildeten Haushaltseinnahmerestes von 3.450.594,57 €.
Die Jahresrechnung 2022 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben im
Verwaltungshaushalt in Höhe von insgesamt 264.979,07 €, davon sind zu
bewilligen 35.462,41 €. Der
Vermögenshaushalt weist über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 8.326,60
€ aus, zu bewilligen sind 5.622,75 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf den Seiten 11 bis 12 der Jahresrechnung 2022
dargestellt. Die Genehmigung der
überplanmäßigen Ausgaben durch die Gemeindevertretung ist – soweit betragsmäßig
noch erforderlich – unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und
Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung gem. §94 Abs. 3 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung
2022.