Betreff
Jahresrechnung 2022 des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SV/BV/131/2023
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2022 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

16.249.121,39 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

16.249.121,39 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

5.703.800,00 €

5.870.479,31€

Soll-Ausgaben:

5.703.800,00 €

5.870.479,31€

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

10.576.500,00 €

10.378.642,08 €

Soll-Ausgaben:

10.576.500,00 €

10.378.642,08 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2022 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 160.059,27 €, die sich wie folgt errechnet:

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2022 einen Stand von 0,00 € aus. Der Schuldenstand beträgt 18.949.166,83 € zzgl. des mit der Jahresrechnung 2022 gebildeten Haushaltseinnahmerestes von 1.534.802,98 €.

 

Die Jahresrechnung 2022 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 283.386,49 €, davon sind 191.311,91 € zu bewilligen.  Ausgaben in Höhe von 106 T€ sind für die Brandschadenbeseitigung angefallen, die im Jahr 2023 von der Versicherung abgerechnet werden. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist der Jahresrechnung 2022 auf der Seite 10 beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung Probstei die vorliegende Jahresrechnung gem. § 94 Abs. 3 GO und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 191.311,91  € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Schulverbandsvertretung Probstei

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Schulverbandsvertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 191.311,91  € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.