Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet "südlich der 'Uferkoppel', westlich des Dorfring, östlich der Straße 'Zur Steilküste' und nördlich der Kreisstraße 30"
Vorlage
STEIN/BV/104/2023
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2022 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 vom Städteplaner Herrn Blank vorgestellt.

 

Dem vorliegenden Vorentwurf wurde weitestgehend zugestimmt. Mit einstimmigem Votum wurde für die weitere Planung vorgeschlagen, im Bereich der alten Hofstelle in den Baufeldern 1, 4 und 5 der Teilgebiete 5 und 6 nur Dauerwohnungen zuzulassen, wobei in den Baufeldern 4 und 5 auch Dauerwohnungen mit einer gewerblichen Nutzung (sog. nichtstörendes Gewerbe) zulässig sein soll. Ferienwohnungen wären nur in den Baufeldern 2 und 3 der Teilgebiete 5 und 6 zulässig, wobei hier natürlich auch Dauerwohnungen zulässig sind.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Planzeichnung

-       Planzeichenerklärung

-       Textliche Festsetzungen

-       Baum-Bestandsplan

-       Berichtigung des Flächennutzungsplanes


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem am 07.12.2022 im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellten Vorentwurf mit der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses bzgl. der Nutzungsarten in den Teilgebieten 5 und 6 zu.

 

  1. Mit den vorangegangenen beschlossenen Änderungen sollen nun die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.