Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 (Teilaufhebung) für das Gebiet "nördlich und östlich der Straße Am Sportplatz, westlich des Sportheims und südlich des Sportplatzes"
hier: Abwägungs- und Sa tzungsbeschluss
Vorlage
STEIN/BV/103/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Stein hat in der Sitzung am 06.10.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 (Teilaufhebung) beschlossen, um eine Erweiterung bzw. ein Ausweichquartier des Kindergartens umsetzen zu können. Das Verfahren wurde gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurde verzichtet.

 

Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.10.2022 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Planunterlagen haben sodann in der Zeit vom 21.11.2022 bis 23.12.2022 öffentlich ausgelegen, die Unterlagen wurden während der Auslegung auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.11.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen und die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 (Teilaufhebung) damit als Satzung zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 (Teilaufhebung)

Begründung zum Bebauungsplan


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 (Teilaufhebung) gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 (Teilaufhebung) für das Gebiet „nördlich und östlich der Straße Am Sportplatz, westlich des Sportheims und südlich des Sportplatzes“ als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.