Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
AMTPR/BV/071/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsplan nebst Stellenplan des Amtes Probstei für das Haushaltsjahr 2023 mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.

 

Die Amtsumlage einschließlich Personalkosten, Sachkosten und Umlagen für den TVP steigt im Jahr 2023 auf einen Betrag von 6.013.500,00 € (Vorjahr 5.564.600,00 €), also um 448.900,00 € (Vorjahr 275.100,00 €). Hiervon entfallen 321.800,00 € auf die Personalkosten, 122.000,00 € auf die Sachkosten und 5.100,00 € auf den TVP.

 

Die für die Amtsumlage relevanten Personalkosten liegen bei 4.749.000,00 € (Vorjahr: 4.427.200,00 €) und berücksichtigen eine Tarifsteigerung von 4% (entspricht einem Betrag von rund 180.000,00 €. Zu beachten ist des Weiteren, dass die erwarteten Verwaltungskostenbeiträge um ca. 80.000,00 € niedriger als im Vorjahr liegen. Dieser Wert entspricht in etwa dem voraussichtlichem Jahresrechnungsergebnis für das Jahr 2022. Erhobene Verwaltungskostenbeiträge dienen der Entlastung der Personalkosten. Wie aus dem Stellenplan (S.37 ff) und insbesondere der veränderungsliste (S. 43) ersichtlich, ergeben sich weitere vor allem tarifbedingte Umstände, die dann im Ergebnis zu einer Steigerung der Personalkosten von oben erwähnten 321.800,00 € führen. Dabei ist dann zu berücksichtigen, dass die im vergangenen Jahr beschlossenen 3 Poolstellen und die Stelle des Energiemananagers bereits enthalten sind. Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass sich die Personalkosten trotz des auf den ersten Blick hohen Wertes als plausibel und unvermeidbar darstellen.

 

Rein vorsorglich sei jedoch darauf hingewiesen, dass die angenommene Tarifsteigerung von 4% natürlich je nach Ausgang der Tarifverhandlungen auch deutlich höher ausfallen kann.

 

Bei den Sachkosten ist im Wesentlichen folgendes zu berücksichtigen:

 

Zunächst betreffen die gestiegenen Energiekosten auch den Amtshaushalt. Ein weiterer beachtlicher Posten mit 30.000,00 bezieht sich auf Kosten zur Vorbereitung auf die Umstellung auf Doppik. Es wird sich nicht vermeiden lassen, auch externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich „nur“ um Kosten der Softwareumstellung und Schulungskosten für Haupt- und Selbstverwaltung An dieser Stelle erlaube ich mir den Hinweis, dass die Umstellungsarbeiten, die einen erheblichen Aufwand bedeuten, bisher mit eigenem Personal geleistet wurden. Andere Verwaltungen im Kreis Plön etatisieren an dieser Stelle deutliche 6-stellige Beträge zusätzlich zu den eben beschriebenen Kosten.

 

Eine Tabelle sämtlicher Sachausgaben und Einnahmen kann den Seiten 15 ff entnommen werden. Die Darstellung sämtlicher Veränderungen würde den Rahmen dieser Vorlage sprengen. Erläuterungen erfolgen natürlich wie gewohnt während der Sitzung.

 

Für den Vermögenshaushalt (S. 78 ff) kann berichtet werden, dass die Maßnahmen, die sich wie gewohnt vor allem auf die IT beziehen, aus der Rücklage finanziert werden. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

Im Jahr 2023 ist auf dem weiteren Weg der Digitalisierung die Umstellung auf ein sog. DMS-System beabsichtigt. Die Finanzierung kann zu einem großen Teil aus vorhandenen Resten vorgenommen werden. Dabei handelt es sich um ein Dokumentenmanagementsystem, welches die Möglichkeit eröffnet, sämtliche Schriftstücke ausschließlich digital zu verwenden. Seitens der Verwaltung wurden bereits diverse Anbieter geprüft. Im Fokus steht ein Anbieter, der auch die Anbindung an die Haushaltssoftware ermöglicht, so dass Doppelarbeiten mit Bezug auf das bereits eingeführte digitale Rechnungswesen vermieden werden können. Ohne ein DMS wäre aber eine für notwendige erachtete weitere Digitalisierung der Verwaltung nicht möglich. Auch hierzu erfolgen nähere Angaben in der Sitzung.

 

Die Finanzierung des Amtes erfolgt wie gewohnt und kann im Detail der Seite 5 des Haushaltsplanes entnommen werden.

 

Um Beratung und ggfs. Beschlussfassung wird gebeten.


Beschlussvorschlag:

 

für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss den Beschluss des Haushaltplans, des Stellenplans und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung

 

 

für den Amtsausschuss

 

Der Amtsausschuss beschließt den Haushaltplan, den Stellenplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung