Betreff
Kindertagesstättenangelegenheiten, Hier: Änderung der Betriebsform, Anpassung der Elternbeiträge und Änderung der Satzung
Vorlage
KÖHN/BV/035/2010
Aktenzeichen
III.3-4640.08
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1. Umwandlung vom Regelkindergarten in eine altersgemischte Einrichtung

 

Der Kindergarten „Peter Pan“ der Gemeinde Köhn wird als eingruppige Einrichtung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt mit bis zu 22 Plätzen betrieben. Den Kindergarten besuchen zur Zeit 17 Kinder, davon werden zum Sommer 6 Kinder wegen Einschulung oder Umzug ausscheiden. Es liegen zwei Neuanmeldungen für das neue Kindergartenjahr 2010/11 vor, sodass die Einrichtung ab August voraussichtlich nur noch von 13 Kindern besucht wird. Damit verschlechtert sich die Auslastung der Einrichtung weiter. Die Gesamtsituation der Betreuung der Köhner Kinder im Alter zwischen der Geburt und dem Schuleintritt stellt sich wie folgt da:

 

Altersgruppe

Anzahl

Davon im

KiGa Köhn

Davon in anderen KiGas

Davon in KiGas mit bes. päd. Konzept

Kinder in Tagespflege

Unter 3 Jahre

21

0

1

0

0

Über 3 Jahre bis Schule

28

17

10

7

 

0

 

Im April hat ein Gespräch in der Amtsverwaltung Lütjenburg Land zwischen den Bürgermeistern der Gemeinden Hohenfelde, Schwartbuck und Köhn über Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Kindertagesstätten stattgefunden. Es konnte festgestellt werden, dass die Einrichtungen in Hohenfelde und Schwartbuck voraussichtlich bis 2013 mit der Unterbringung der eigenen Kinder über 3 Jahren ausgelastet sein werden. In keiner der drei Gemeinden stehen jedoch bisher Einrichtungsplätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zur Verfügung. Diese Kinder erlangen im Jahr 2013 einen Rechtsanspruch aber auch bereits jetzt besteht für diese Altersgruppe ein mittelbarer Rechtsanspruch, wenn beide Elternteile bzw. der alleinerziehende Elternteil berufstätig ist oder eine besondere familiäre Notlage vorliegt. Nehmen diese Eltern einen Platz außerhalb der Wohnsitzgemeinde in Anspruch, weil der Wohnort einen solchen Betreuungsplatz nicht anbietet, ist von der Wohnsitzgemeinde Kostenausgleich nach § 25a Kindertagesstättengesetzt für Schleswig-Holstein zu leisten. Hier können sehr hohe Kosten entstehen, ein Platz in einer Kieler Krippe kostet für 7 Std. tägliche Betreuung z.B. 689,01 € €/mtl.

 

Soweit die Betreuungszeiten im Kindergarten Köhn für die Berufstätigkeit solcher Eltern ausreichend sind, können diese Kosten mit einer Umwandlung des Kindergartens in eine Kindertagesstätte mit einer altersgemischten Gruppe bei gleichzeitiger verbesserter Auslastung der Einrichtung entgegen gewirkt werden. Entsprechend der Regelung in der Kindertagesstättenverordnung können bei 11 Kindern im Alter über 3 Jahren in einer altersgemischten Gruppe bis zu 5 Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden.

 

Da der Kindergarten als eingruppige Einrichtung über den gleichen Personalschlüssel von 2,0 Fachkräften wie eine altersgemischte Gruppe verfügen muss ( 1 Gruppenleiterin und eine Zweitkraft), entstehen bei einer Umwandlung keine Personalmehrkosten.

 

Die Räume wären jedoch zusätzlich mit einem Wickeltisch und u.U. mit einem zusätzlichen Waschbecken in diesem Bereich sowie Ruhemöglichkeiten in Form von mobilen, stapelbaren Matratzen sowie Spielzeugen und Beschäftigungsmaterial für die 5 Kinder unter 3 Jahren auszustatten. Hierfür sind Investitionskosten von ca. 5.000,-- € zu veranschlagen, für die ein Zuschuss aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in Höhe von 66 %, mithin 3.300,00 € sowie ein Kreiszuschuss von bis zu 300,00 € pro Platz für Kinder unter 3 Jahren, also maximal 1.500,00 € beantragt werden kann. Da der Kreis eine angemessene Eigenbeteiligung der Standortgemeinde erwartet, ist davon auszugehen, dass der Zuschuss nicht in der maximalen Höhe gewährt wird, realistisch sind 900,00 €. Es würde sich ein Eigenanteil für die Gemeinde Köhn in Höhe von 800,00 € ergeben.

 

Die für die Betriebsgenehmigung der Einrichtung zuständige Heimaufsicht des Amtes für Jugend und Sport des Kreises Plön hat die Zustimmung zu einer entsprechenden Gruppenumwandlung bereits signalisiert, wen diese formell beantragt ist. Das bestehende Konzept des Kindergartens wäre dann entsprechend zu überarbeiten und der neuen Ausrichtung anzupassen, dies gilt insbesondere für das bisherige Waldangebot an jedem Freitag und die Ausrichtung als Bewegungskindergarten.

 

 

2. Anpassung der Elternbeiträge

 

Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Köhn durch das GPA des Kreises Plön vom April 2009 bemängelt, dass der Kindergarten „Peter Pan“ noch nicht als kostenrechnende Einrichtung geführt wird, insbesondere wird beanstandet, dass keine aktuelle Gebührenkalkulation vorliegt. Eine solche wurde letztmalig im Jahr 2004 erstellt, diese enthielt keine Abschreibungen und Verzinsungen des Anlagekapitals.

 

Sie erhalten in der Anlage eine Gebührenneukalkulation auf der Basis der Jahresrechnung 2009 für den Kindergarten unter Berücksichtigung von Abschreibungen und Anlagekapitalverzinsung. Als Maßstab für die Elternbeiträge wurde die Empfehlung der kommunalen Landesverbände, rechnerisch 30 % der Kosten von Kindertagesstätten durch Elternbeiträge zu decken zugrunde gelegt.

 

Nach dieser Kalkulation, würden sich folgende neue monatlich zu zahlende Elternbeiträge im Vergleich zu den derzeit gültigen ergeben:

 

Betreuungswochenstunden:                          Neuer Beitrag:                                  bisheriger Beitrag:

 

20                                                                                104,00 €                                              90,00 €

22,5                                                                             112,50                                                 95,00 €

25                                                                                121,00                                                 100,00 €

27,5                                                                             129,50                                                 105,00 €

30                                                                                138,00                                                 110,00 €

32,5                                                                             146,50                                                 115,00 €

35                                                                                155,00                                                 120,00 €

 

Eine Differenzierung der Beiträge zwischen der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren und der Betreuung von Kindern über 3 Jahren hat bei einer eingruppigen Einrichtung keine Grundlage, da der Personalschlüssel für einen eingruppigen Kindergarten mit Kindern über 3 Jahren genauso hoch ist, wie für eine altersgemischte Gruppe.

 

Die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Schönberg liegen vergleichsweise höher. Für eine Betreuungszeit von 20 Wochenstunden ist eine Gebühr von 115,50 € monatlich zu zahlen, pro halbe Stunde zusätzliche Betreuungszeit fallen weitere 9,50 € bzw. 10,00 € monatlich an.

 

Ich weise darauf hin, dass die Eltern die Möglichkeit haben, wegen geringen Einkommen beim für sie zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen. Je nach Höhe der Differenz zwischen dem individuell zu ermittelnden Bedarf der Familie und dem tatsächlichen, bereinigten Familieneinkommen ist eine Beitragsminderung zwischen 0 und 100 % in Stufen von je 10%  möglich. Die den Einrichtungsträgern hieraus entstehenden Einnahmeausfälle bei den Gebühren werden zu 100 % vom Kreis Plön erstattet.

 

3. Änderung der Satzung

 

Wenn die Umsetzung der unter Zif. 1 und 2 beschriebenen Veränderungsvorschläge beschlossen wird, ist eine Änderung der bestehenden Satzung erforderlich. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nach der derzeit gültigen Satzung eine Nachmittagsbetreuungszeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr nur angeboten wird, wenn zum Beginn eines Kindertagesstättenjahres mindestens 10 Kinder verbindlich hierfür angemeldet sind. Diese Anzahl wird voraussichtlich im Sommer nicht erreicht. Wenn das Angebot trotzdem realisiert werden soll, ist hier eine Satzungsanpassung notwendig.

 

Sie erhalten in der Anlage einen entsprechenden Entwurf. Es wird davon ausgegangen, dass die Änderungen sinnvoller weise zum Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres am 01.08.2010 inkraft treten.


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Gebührenkalkulation
  2. Entwurf 1. Änderungssatzung

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Kindergarten „Peter Pan“ wird zum 01.08.2010 in eine eingruppige altersgemischte Kindertagesstätte umgewandelt. Die hierfür erforderlichen investiven Mittel von 5.000,00 € und die darauf möglichen Zuschüsse werden in einem Nachtragshaushalt berücksichtigt. Das Personal wird beauftragt, eine entsprechende Konzeptionsänderung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung nach Anhörung des Beirates über die Amtsverwaltung zur Entscheidung vorzulegen.

  2. Die Gemeindevertretung beschließt die neuen Beitragssätze entsprechend der vorliegenden Kalkulation.

  3. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Köhn – Benutzungs- und Gebührensatzung – vom 12.01.2010 entsprechend der Vorlage und unter Berücksichtigung der vorangegangenen Entscheidungen.