Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Ortsteil Pülsen, nördlich des Birkenweg und östlich der Bebauung Wiesenhof"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
KÖHN/BV/087/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 19.08.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Umwidmung des bestehenden Wochenendhausgebietes zum allgemeinen Wohngebiet beschlossen.

 

Die frühzeitige öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in dem Zeitraum vom 28.06.2021 bis zum 23.07.2021 durchgeführt. Die Planunterlagen wurden während des gleichen Zeitraumes im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen wurden die Planunterlagen entsprechend überarbeitet und sollen nun als Entwurf beschlossen und zur Offenlegung bestimmt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Planentwurf

-       Begründung

-       Vorabzug des Umweltberichts

-       Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens von der Öffentlichkeit, sowie den Behörden vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Ortsteil Pülsen, nördlich des Birkenwegs,und östlich der Bebauung Wiesenhof“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer von einem Monat gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, sie sind während dieser Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.