Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2009 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SCHÖN/BV/132/2010
Aktenzeichen
II.1 / 16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/126/2010 wurde bereits das Ergebnis der Jahresrechnung 2009 dargestellt. Unter Hinweis auf § 82 Abs. 1 GO ist über die beim Vollzug des Haushaltsplanes 2009 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu beschließen.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung vorgegeben wurden, sind beim Jahresabschluss 2009 haushaltsrechtliche Überschreitungen in Höhe von insgesamt 35.547,57 EUR entstanden.

 

Die Überschreitungsliste ist Bestandteil der Jahresrechnung (letztes Blatt). Der Großteil dieser überplanmäßigen Ausgaben gilt nach § 4 der Haushaltssatzung als genehmigt, da sie im Einzelfall den Höchstbetrag von 2.500,00 EUR nicht überschritten haben.

 

Die danach verbleibenden vier Ansatzüberschreitungen ergeben sich aus der beigefügten Liste. Sie betragen insgesamt 28.423,32 EUR.

 

Die Gesamtsumme der überplanmäßigen Ausgaben entspricht insgesamt nur einem Anteil von rund 0,37 % an dem Rechnungsergebnis für das Jahr 2009. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet. Den zur Genehmigung anstehenden Ansatzüberschreitungen standen jeweils entsprechende Deckungsmittel gegenüber.


Anlagenverzeichnis:

 

Liste der genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die verbleibenden genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2009 mit einem Gesamtbetrag von 28.423,32 EUR zu genehmigen.