Betreff
Richtungsentscheidung über die bauliche Entwicklung des Raumkonzeptes, Vorlage Folgekostenberechung und Vorlage bauliche Vorlage
Vorlage
SV/IV/037/2010
Art
Informationsvorlage

 

Vorlage Folgekostenberechnung

 

 

Sachverhalt:

 

Die Vertretung des Schulverbandes Probstei hat in ihrer Sitzung vom 16.02.2010 beschlossen, die Folgekosten für die durch die Bauabschnitte II und III entstehenden neuen Räumlichkeiten der Gemeinschaftsschule Probstei, zu berechnen. Die Berechnung sollte von einer neutralen Fachfirma bzw. einem Wirtschaftsprüfer vorgenommen werden.

 

Seitens der Amtsverwaltung wurde bei den Wirtschaftprüfern Dr. Schröder & Korth GmbH, Itzehoe und Jander & Partner, Kiel, nachgefragt, ob eine entsprechende Berechnung vorgenommen werden kann. Beide Büros haben mitgeteilt, dass dies keine Aufgabe für einen Wirtschaftsprüfer sei und von daher nicht geleistet werden kann. Die entsprechenden Absage sind der Anlage beigefügt. Empfohlen wurde, sich mit einem Immobilienfachmann in Verbindung zu setzen, da die Erstellung einer Folgekostenprognose in dessen Aufgabenbereich fällt. In einem weiteren Schritt wurde seitens der Amtsverwaltung bei der GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein) in Kiel telefonisch nachgefragt, ob eine entsprechende Berechnung von dort gefertigt werden kann. Es wurde mitgeteilt, dass eine differenzierte Berechnung in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden kann.

 

Anzumerken ist, dass auch mit den personellen und fachlichen Mitteln der Amtsverwaltung eine exakte Vorausschau über die durch die Erweiterung der Gemeinschaftsschule entstehenden Folgekosten in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.

 

Um aber zumindest eine Annäherungsgröße über die Folgekosten zu entwickeln, sind in der vergangenen Woche die Bewirtschaftungskosten der Grundschule Laboe betrachtet worden. Bei der Grundschule Laboe handelt es sich um ein kompaktes, neues, in konventioneller Bauweise erstelltes Gebäude. Die Bewirtschaftungskosten sind getrennt erfassbar und können wie aus der Anlage ersichtlich dargestellt werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei der Berechnung bzw. Betrachtung der Folgekosten es sich keineswegs um eine buchhalterische Betrachtung handelt. Kosten wie Abschreibungen, Verwaltungsgemeinkosten oder Ähnliche, die sich bei buchhalterischer Betrachtung anders verteilen würden, sind nicht einbezogen worden.

Es handelt sich lediglich um eine Aufstellung der zu erwartenden bei kameraler Sichtweise entstehenden Mehrkosten, die sich in der Verbandsumlage zeigen würden.

Einzelheiten können der anliegenden Berechnung entnommen werden.

 

Im Ergebnis sind als Annäherungsgröße zu erwarten:

            10,02 EUR x 1.200 qm (Erweiterungsfläche) = ca.             12.000,-- EUR

            Reinigungskosten            22.000,-- EUR

                        34.000,-- EUR

 

Hinzuzurechnen wären 41,00 EUR Versicherungskosten pro Schüler und Jahr.

 

Abschließend muss noch einmal betont werden, dass es sich bei diesem Wert lediglich, wenn auch um eine realistische, dennoch nur um eine Annäherungsgröße handeln kann.