Sachverhalt:
Das Büro Franke’s
LandschaftenundObjekte hat seit Projektstart auch eine Bürger*innenbefragung
zum Naturerlebnisraum durchgeführt. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung
wurden die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt und den Fraktionen
übersandt.
In der letzten
Sitzung des Umweltausschusses habe ich darüber berichtet und auf einen Termin
zur Einreichung eines Förderantrages für den NER hingewiesen. Bis zum 30.
September 2022 können Fördermittel des laufenden Haushaltsjahres beantragt
werden.
In Hinblick auf
diesen Termin hat das Büro Franke erste Maßnahmen beschrieben und die Kosten
hierfür geschätzt. Dabei wurde ein Bereich herausgearbeitet, der in den
anstehenden Beratungen zum Gesamtkonzept die Grundzüge der Planung nicht
beinträchtigen sollte.
Das Konzept
erfüllt in einem ersten Bauabschnitt wesentliche Punkte, die in der Einwohnerbefragung
genannt wurden, nämlich u.a.:
-
Struktur (Ver- und Gebote zur Regelung der Nutzung)
-
Naturschutz (fehlende Pflege- und Schutzmaßnahmen)
-
klarere Wegführung in den Dünen)
-
Aufenthalt (fehlende Ausstattung Bänke, Sitzplätze,
Die Planung und
Entwicklungspunkte entnehmen Sie bitte dem beigefügten Maßnahmenplan.
Die Förderquote
würde bei Zuschlag 50 Prozent betragen. Haushaltsmittel stehen für den
Eigenanteil in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung stimmt dem vorgelegten
Maßnahmenplan 2022 des Büros Franke’s LandschaftenundObjekte zu. Der
Bürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage dieser Planung den Förderantrag
beim Land SH zu stellen.