Sachverhalt:
Die überörtliche Prüfung für die Jahre 2006 und 2007 wurde durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön auf der Grundlage des Kommunalprüfungsgesetzes für die Gemeindeostseebad Laboe nach dem Beitritt zum Amt Probstei in der Amtsverwaltung durchgeführt.
Der Prüfbericht liegt allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vor. Auf die Inhalte, insbesondere die Schlussbemerkungen, wird verwiesen.
Die Vertretungskörperschaft hat zu dem Bericht nach den maßgeblichen Bestimmungen der Gemeindeordnung Stellung zu nehmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu V.1:
Bei den vom Gemeindeprüfungsamt angemerkten Mehrausgaben handelt es sich um folgende Vorgänge:
HHst Bezeichnung HHAnsatz AO-Soll Mehrausgabe Darstellung
der Einzel-
beträge die
zu Mehr-
ausgaben
führten und
> 5.500,00 €
sind.
0600.93510 EDV-Hardware 1.800,00 12.886,31 11.086,31 11.971,20
5600.96500 Sanierung Grandplatz 50.000,00 164.461,41 114.461,41 63.529,24
72.360,13
15.321,05
Gesamtrechnungsbeträge, die auch nur in Teilbeträgen zu Mehrausgaben führen werden in der Jahresrechnung in vollem Umfang aufgeführt und der Selbstverwaltung zur Genehmigung vorgelegt.
Zu VI:
In 2003 wurden die bis dahin gemeindeeigenen Wohnungen Kiebitzredder 25-47 an die Wankendorfer Baugenossenschaft verkauft. Neben dem Kaufpreis i.H.v. 3 Mio €, mit dem hat sich die Gemeinde Ostseebad Laboe tlw. mit Sondertilgungen entschuldet, hat die Wankendorfer Baugenossenschaft Kredite übernommen, die weiterhin von ihr bedient wurden oder auch noch bedient werden. Diese blieben in den darauffolgenden Schuldenübersichten unberücksichtigt und führen daher zu dem Unterschiedsbetrag.
Zu VIII.3:
Mit der bisher geltenden Marktstandgebührensatzung werden Leistungen wie z.B. Verwaltungskosten durch die Händler erstattet. Die Stromkosten werden mit jedem einzelnen Händler „spitz“ abgerechnet. Es ist beabsichtigt, die Marktstandsgebührensatzung neu zu fassen und anzupassen. Hierzu gehört dann auch die Berücksichtigung der Stromkosten .
Angedachter Zeitraum : Herbst 2010.
Zu VIII.4:
Die zur MWSH gemachten Anmerkungen werden berücksichtigt und in die z.Zt. laufende Vorbereitung „Erweiterung des Eigenbetriebes“ u.a. mit der MWSH umgesetzt.
Zu IX.1
Die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung sind eindeutig in § 76 Gemeindeordnung (GO) geregelt. Hiernach erhebt die Gemeinde Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.
„Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel
- aus Entgelten für ihre Leistungen,
- im übrigen aus Steuern
zu beschaffen , soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.“
D.h. die Gemeinde muss in erster Linie die von ihr erbrachten Leistungen dem Bürger in Rechnung stellen. Zu den speziellen Deckungsmitteln gehören insbesondere Gebühren und Beiträge. Einwohner und Bürger, die unmittelbar von einem Projekt profitieren (z.B. Anlieger beim Ausbau einer Strasse) müssen hierfür als erste finanziell belastet werden.
Zu XI:
Die Gemeinde Ostseebad verfügte über eine Kreditermächtigung aus dem Jahre 2005 i.H.v. 976.300,00 €.
Dieser Betrag teilte sich wie folgt auf:
HHst.: 91000.377000 = 267.200,00 €
91000.377100 = 709.100,00 €
Mit der Jahresrechnung 2005 wurden bei diesen HHsten Einnahmereste in genannter Höhe gebildet.
Erstmalig erfolgte in 2006 hieraus eine Kreditaufnahme i.H.v. 410 T€ u.a. für folgende Projekte:
Grunderwerb Steinkampberg 225.000,00 €
Beschaffung Drehleiter 23/12 90.000,00 €
Beschaffung von Ausrüstung FFW Laboe 17.500,00 €
Erwerb von Ausgleichsflächen 22.000,00 €
Erwerb v. Parkscheinautomaten 12.000,00 €
Vertragsnebenkosten b. Grundstücksverträgen 20.000,00 €
Sonstiges 23.500,00 €
Bei den vorstehenden Ausgaben handelt es sich um Projekte, die in der Hauptsache aufgrund ihrer Aufgabenstellung bei der Gemeinde angesiedelt sind und von der Gemeinde umgesetzt werden müssen. Zum anderen handelt es sich bei dem Thema „Grunderwerb Steinkampberg“ und „Erwerb von Parkscheinautomaten“ um Investitionen, die zukunftsweisend die neue „Hafenumfeldgestaltung“ positiv beeinflussen und aus denen Einnahmen generiert werden können.
Der Vermögenshauhalt 2007 beinhaltete Investitionen i.H.v. 338.100,00 €. Zur Finanzierung der Investitionen und zur Liquiditätssicherung waren Kreditaufnahmen nicht vorgesehen. Lediglich eine Rücklagenentnahme (gebildet aus genannten Einnahmeresten Kredite) konnte diese finanzieren.
Die noch gültige Kreditermächtigung wurde wie unter VI beschrieben bis zu einer Höhe von 299.500,00 € in Anspruch genommen. Dieses erfolgte gem. §85 (3) GO nach Haushaltsbeschluss durch die Gemeindevertretung und vor Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2007.
Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen i.H.v. 266.800,00 € wurden in Abgang gebracht.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis.
Soweit Prüfbemerkungen vorhanden sind, werden diese durch die Amtsverwaltung aufgegriffen und verwaltungsseitig abgearbeitet und, sofern eine erneute Beschlussfassung durch die Gremien der Gemeinde erforderlich wird, diesen zu gegebener Zeit zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.