Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Ausschreibungstext zur Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes
Vorlage
LABOE/BV/601/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gremien der Gemeinde befassen sich bereits seit längerem mit der Frage der Erstellung eines Ortskernentwicklungskonzeptes.

 

Bei der Erstellung von sog. Ortskernentwicklungskonzepten geht es im Gegensatz zum Innenbereichsgutachten um eine thematisch deutlich breitere Untersuchung eines Ortes. Im Rahmen der Untersuchung eines Ortes hinsichtlich seiner Stärken und Schwächen und dabei unter weitestgehender Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (unabhängig von der Frage ob sie Eigentümer von Flächen sind) geht es um Themen wie z.B.

 

-           dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen

-           Multifunktionsgebäude

-           Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz

-           Umnutzung öffentlicher Bausubstanz

-           Einrichtungen der Grundversorgung

-           demographischer Wandel

-           gesellschaftliche Themen

-           usw. usw.

 

Folgen des demographischen Wandels können dabei eine ebenso große Rolle spielen, wie gesellschaftliche Strukturen. Die Themenvielfalt ist dabei sehr offen gestaltet.

 

Ziel eines derartigen Konzeptes ist es dabei auch, in einem breiten Konsens möglichst mit der Bevölkerung konkrete Maßnahmen für die künftige Entwicklung der Gemeinde zu verorten.

Derartige Konzepte werden aus sog. GAK-Mitteln mit 75 % der Bruttokosten durch das Land gefördert. Interessant ist daneben der Umstand, dass gewisse konkrete Projekte, die sich aus dem Konzept ergeben können und umgesetzt werden sollen, nur gefördert werden, wenn zuvor ein Ortsentwicklungskonzept erstellt wurde. Die entsprechende Förderrichtlinie des Landes ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Kosten sind seitens der Verwaltung nur schwerlich zu schätzen, werden aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sehr deutlich oberhalb der für kleinere Gemeinden liegenden Werte liegen. Selbst in Brodersdorf liegen die Kosten bei ca. 23.000,-- €.

 

Ein derartiges Konzept böte bei größtmöglicher Beteiligung der Bevölkerung nicht nur die Chance für die Basis einer künftigen geordneten Entwicklung der Gemeinde, sondern auch die Chance auf Fördermittel bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen.

 

In der Vergangenheit hat sich die seitens der Gemeindevertretung eingerichtete Steuerungsgruppe intensiv mit den Vorarbeiten befasst und dabei das ebenfalls der Anlage beigefügte Angebotsanforderungsschreiben entwickelt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf diese Anlage verwiesen. Aus dieser ergeben sich inhaltliche Details, aber auch Hinweise zum weiteren Ablauf des Verfahrens.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass eine Auftragsvergabe erst nach Zugang eines Förderbescheides erteilt werden kann. Der Antrag auf Förderung kann nach Vorgaben des Landes erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens gestellt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Beauftragung eines Ortskernentwicklungskonzeptes. Dem Entwurf des Angebotsanforderungsschreibens der Steuerungsgruppe wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird gebeten, dass Vergabeverfahren unverzüglich auf den Weg zu bringen.