Sachverhalt:
Gemäß § 82 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung
der Gemeinde Wisch ist die Bürgermeisterin verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben von 42,28 € entstanden.
Darüber hinaus sind keine erheblichen über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, entstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2022 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 42,28 € zur Kenntnis.