Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Stoltenberg
ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens
halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt
sind, in Höhe von 324,53 € entstanden.
Darüber hinaus sind keine erheblichen über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen und die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, entstanden
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 324,53 € zur Kenntnis.