Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Höhndorf ist
der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich
über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage sind im laufenden
Haushaltsjahr 2022 weder unerhebliche noch erhebliche über- und
außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.