Betreff
Bauhofbedarfsplan 2022 bis 2025
Vorlage
LABOE/BV/530/2021
Aktenzeichen
GB Laboe
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die Gemeindevertretung hat am 30.03.2021 beschlossen, dass die Werkleitung einen Bauhofbedarfsplan bis Oktober 2021 für die Wirtschaftsplanung 2022 vorlegt.

Der Plan soll den Abnutzungsgrad des Fuhrparks, den Zustand des Bauhofgebäudes und die geplanten Geräteneuanschaffungen enthalten.

 

Der Bedarfsplan für die Jahre 2022 bis 2025 wird anliegend übersandt.

 

 

Dazu im Einzelnen

 

Fahrzeuge:

 

 

In der Aufstellung sind alle Fahrzeuge, wie im Anlagenachweis geführt, aufgelistet. Die Neuanschaffungen sind für den Zeitraum vom 2022 bis 2025 geplant - entspricht dem Finanzplanungszeitraum für den Wirtschaftsplan 2022 -.

Für das Jahr 2022 sind Ersatzbeschaffungen für eine Palettengabel und ein Anbauteil für den Trecker i.H.v. 1.700 EUR geplant. Zudem wird eine Anschaffung eines Elektrofahrzeuges i.H.v. 52.000 EUR als Ersatzbeschaffung für den Pritschenwagen geplant. Diese Anschaffung könnte nach derzeitig gültigen Förderrichtlinien mit 80 % der Investitionsmehrkosten gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennertechnik gefördert werden.

Im Jahr 2023 ist als größte Investition die Ersatzbeschaffung für den VW-Transporter beabsichtigt. Dieses Fahrzeug muss als Diesel-Fahrzeug erworben werden, da es derzeit noch keine E-Fahrzeuge mit großer Zuladung gibt.

Aufgrund der erhöhten Mitarbeiteranzahl ist im Jahr 2024 der Erwerb eines 2. E-Fahrzeuges angedacht.

Im Jahr 2025 muss das Multifunktionsfahrzeug der Marke Holder für rd. 115.000 EUR ersetzt und neuangeschafft werden.

 

Die Strandreinigungsmaschine, die auch in der Aufstellung enthalten ist, wird zwar nur vom Bauhof genutzt, wird aber als Fahrzeug im Anlagenachweis des Tourismusbetriebes geführt. Durch die starke Beanspruchung in der Saison wird die Maschine im Jahr 2025 ersetzt werden müssen

 

Alle Kosten sind auf Basis des aktuellen Marktpreises 2021 geschätzt und entsprechend mit je 5 % Steigerungsrate pro Jahr hochgerechnet worden.

 

 

 

Gebäude:

 

Wie man dem Anlagenachweis entnehmen kann, ist in das Gebäude schon lange nicht mehr investiert worden.

Das Bauhofgebäude ist insgesamt in einen schlechten baulichen Zustand. Anfang dieses Jahres wurden die Sanitäranlagen runderneuert. Weiter müssen im diesen Jahr noch einzelne defekte Fenster ausgetauscht werden.

Die zukünftigen Investitionen wurden in zwei Abschnitte unterteilt. Zum einen in geplante Investitionen, die dringend zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebes notwendig und zum anderen Investitionen, die die Funktionalität des Betriebes erweitern würden.

 

Im Jahr 2022 muss unbedingt das Rolltor in der großen Halle erneuert und ein Gefahrenstofflager eingerichtet werden. Diese beiden Investitionen sind bei einer Begehung mit der Unfallkasse Nord zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften gefordert worden. Weiterhin muss ein neuer Werkstattraum in der großen Halle eingerichtet werden. In Summe sind das Investitionen von 21.000 EUR.

In den folgenden Jahren bis 2025 sind Investitionen für die Erneuerung des Rolltores zur Schlosserei-Werkstatt, Erneuerung des Rolltores zum Streugutlager, Dachrinnensanierung an der großen Halle und Arbeiten am Außengelände vorgesehen.

 

Die Investitionen für die Erweiterung der Funktionalität des Bauhofes sind noch nicht genau beziffert. Die Sanierungsarbeiten für das Dach und der Wanddämmung sind Maßnahmen die in naher Zukunft ausgeführt werden müssten, dazu sind aber noch genauere Planungen erforderlich. Aufgrund des großen Umfanges der Sanierungsmaßnahmen steht zu befürchten, dass die zu erwartenden Kosten so hoch ausfallen können, dass ein Neubau erwogen und geprüft werden muss.

 

 

 

Maschinen und Geräte:

 

 

Hier sind alle Geräte und Maschinen, die im Anlagenachweis, Anschaffungswert über 1.000 EUR, aufgeführt sind.

Wenn man die geschätzten Kosten für die Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen auf 10 Jahre verteilt ergibt das eine jährliche Summe von rd. 7.000 EUR. Dazu muss man noch die Anschaffungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungswert bis 800 EUR) von geschätzt 3.000 EUR hinzuzählen. Das ergibt zusammen eine Summe von 10.000 EUR pro Jahr.

 

In den vergangenen letzten 5 Jahren wurden jeweils 10.000 EUR (Ausnahme 2021: 8.000 EUR) für die sog. Kleinanschaffungen im Wirtschaftsplan veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung

 

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

 

2022

2023

2024

2025

Fahrzeuge

         53.700 €

         72.450 €

         63.250 €

         115.000 €

 

 

 

 

 

Gebäude

         21.000 €

         13.000 €

         15.000 €

           30.000 €

 

 

 

 

 

Maschinen +
Geräte

         10.000 €

         10.000 €

         10.000 €

           10.000 €

 

         84.700 €

         95.450 €

         88.250 €

         155.000 €

 

 

 

Zukünftig wird die Werkleitung den Bauhofbedarfsplan jährlich vor den Beratungen des Wirtschaftsplanes überprüfen und entsprechend aktualisieren.


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss „Hafen, Tourismus und Schwimmhalle“ nimmt den Bauhofbedarfsplan für die Jahre 2022 bis 2025 zustimmend zur Kenntnis. Die geplanten Investitionen sind wie im Bauhofbedarfsplan dargestellt im Wirtschaftsplan 2022 zu veranschlagen.