Sachverhalt:
Beigefügt wird – im Entwurf – die
Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Ostseebad Laboe mit dem Haushaltsplan, dem
Vorbericht, dem Gesamt- und Finanzplan sowie dem Stellenplan.
Das Haushaltsvolumen der Gemeinde Ostseebad
Laboe beläuft sich nach der vorliegenden Entwurfsfassung im Jahr 2021 auf
insgesamt 12.350.100 €. Der Verwaltungshaushalt weist hierbei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils
10.831.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer
Größenordnung von je 1.518.600 € veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit
diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk
vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.138.500 € auf.
Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 987.000 €. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines
derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu
Lasten des Haushaltsjahres 2021 sind nicht vorgesehen. Die Haushaltssatzung
weist zudem den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 € aus. Nach dem
Stellenplanentwurf ist für das Jahr 2021 die Gesamtzahl der Stellen mit 14,76
festzusetzen.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie
folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B
sowie 380 % für die Gewerbesteuer. Diese Erhöhung muss in Betracht und Beratung
gezogen werden, da sich im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2021 eine erhebliche
Deckungslücke abzeichnete.
Die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen werden im Vergleich zum Vorjahr
um rund 294.000 € geringer ausfallen. Für die Berechnung der
Schlüsselzuweisungen ist die eigene Steuerkraft der Gemeinde des Vorjahres
maßgebend, die im Vergleich zum Vorjahr
um rund 445.000 € höher ausgefallen ist. In diesem Betrag enthalten ist die
Hälfte der Sonderzahlung des Bundes und des Landes zum Ausgleich
Corona-bedingter Mindereinnahmen in Höhe von rund 242.000 €, die die Gemeinde
zum Jahresende 2020 erhalten hat. Auch sind die sog. Nivellierungssätze des
Landes deutlich erhöht worden.
Systembedingt führt eine höhere Steuerkraft des vergangenen Jahres
zwangsläufig zu geringeren Schlüsselzuweisungen im kommenden Haushaltsjahr. Das
gleiche gilt dann auch für die Berechnung der Kreisumlage, da aktuell der Kreis
34,25 % der Finanzkraft der Gemeinde erhält. Die an den Kreis zu zahlende
Kreisumlage wird im Vergleich zum Vorjahr um rund 51.400 € höher ausfallen. Die
Amtsumlage wird mit einer Steigerung von 107.000 € zu berücksichtigen sein,
welches hauptsächlich dem geänderten Umlagen-Finanzierungssystem der
Versorgungsausgleichskasse geschuldet ist.
Des Weiteren muss nicht zuletzt durch die vorherrschende Corona-Pandemie
mit Gewerbesteuer-Mindereinnahmen gerechnet werden. Die Vergangenheit hat
jedoch gezeigt, dass sich unterjährig durchaus noch positive Veränderungen
ergeben können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch Steuerveranlagungen aus
konjunkturell positiven Jahren vorgenommen werden, die sich positiv auf das
Steueraufkommen auswirken können. Kenntnisse, ob auch im Jahr 2021
Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer durch einen „Rettungsschirm“ des Bundes
und des Landes aufgefangen werden, sind bisher nicht bekannt.
Die erwähnten und bestätigten Mindereinnahmen der Schlüsselzuweisungen
sowie die erhöhten Kreis- und Amtsumlagezahlungen können aber nicht mehr
aufgefangen werden. Dieses ist lediglich durch eine Festsetzung der
Realsteuerhebesätze entsprechend der Empfehlung des Landes Schleswig-Holstein
möglich.
Im Jahr 2021 wurde eine stützende Zuführung in Höhe von 101.300 € vom
Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes hinzugezogen Die
betreffende Zuführung zum Verwaltungshaushalt wurde aus der
Finanzausgleichsrücklage entnommen und veranschlagt, damit ist diese aufgelöst.
Des Weiteren wurde die jährliche Sonderrücklagenentnahme über 17.200 € für das
Freya-Frahm-Haus verbucht.
Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, stellt
sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten nach
derzeitigem Planungsstand wie folgt dar:
Bezeichnung |
Plan 2020 |
Plan 2021 |
Veränderung |
|
E
i n n a h m e n |
|
|
|
|
a) |
Steuern,
Allgemeine Zuweisungen |
6.927.500 € |
6.611.800 € |
- 315.700 € |
b) |
Einnahmen
aus Verwaltung/Betrieb |
1.174.700 € |
3.546.100 € |
+2.371.400 € |
c) |
Sonstige
Finanzeinnahmen |
595.100 € |
673.600 € |
+ 78.500 € |
|
|
|
|
+2.134.200 € |
|
|
|
|
================= |
A
u s g a b e n |
|
|
|
|
d) |
Personalausgaben |
896.500 € |
1.031.000 € |
+ 134.500 € |
e) |
Sächl.
Verwaltungs-/Betriebsaufw. |
2.376.200 € |
2.448.300 € |
+ 72.100 € |
f
) |
Zuweisungen
und Zuschüsse |
1.831.000 € |
3.563.200 € |
+1.732.200 € |
g) |
Sonstige
Finanzausgaben |
3.593.600 € |
3.789.000 € |
+ 195.400 € |
|
|
|
|
+2.134.200 € |
|
|
|
|
================= |
Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich
wie folgt dar:
zu a) Die Steuereinnahmen und allgemeine
Zuweisungen -Hauptgruppe 0- verringern sich gegenüber 2020 um 315.700 €. Die
Mindereinnahmen erklären sich aus den eingangs erwähnten geringeren
Schlüsselzuweisungen, die nicht durch die Erhöhung der Hebesätze aufgefangen
werden kann. Des Weiteren wurde die Gewerbesteuer sowie die Einkommensteuer im
Planansatz zum Vorjahr reduziert, die Zuweisung für kommunale Infrastruktur
konnte aufgrund der Schließung der Schwimmhalle nicht eingeplant werden.
zu b) Die
wesentlichen Gründe, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
-Hauptgruppe 1- gegenüber dem Vorjahr erhöhen, liegt an der Umstellung des
Finanzierungssystems der Kindertageseinrichtungen und der damit geänderten
Veranschlagungsform. Die Zahlung des Kreises für die Horteinrichtung wird
erstmalig unter der HHST. 4640.17200 mit 1.890.800 € ausgewiesen. Mehreinnahmen
werden geplant für die Schulkostenbeiträge (+27.900 €), Parkgebühren (+118.400
€), Mieteinnahmen (+22.000 €) sowie für überzahlte Verlustzuweisungen (+189.400
€). Durch die Aufstellung eines Reinigungspools werden von den Eigenbetrieben
Kostenerstattungen in Höhe von +52.600 € geleistet. Außerdem ist die Zuweisung
des Kreises für die Machbarkeitsstudie Schwimmhallenneubau in den
Gemeindehaushalt etatisiert.
zu c) Die Erlöse aus
der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen, aus Abschreibungen sowie aus der
(internen) Verzinsung des Anlagekapitals –Hauptgruppe 2- stehen in fast
gleicher Höhe Minderausgaben in verschiedenen Unterabschnitten gegenüber. Die
Auflösung der Finanzausgleichsrücklage wurde mit +27.400 € zum Vorjahr
eingeplant.
zu d) Der Personalaufwand –Hauptgruppe 4- wurde auf
der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der
geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten
arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. In der Summe erhöhen
sich die Personalausgaben gegenüber 2020 um 134.500 €. Die Abweichungen der Planansätze
resultieren aus dem seit 2020 neuen Umlagefinanzierungssystem der
Versorgungsausgleichskasse. Hintergrund ist, dass sich alle Kommunen an den
Versorgungslasten ihrer ehemaligen Beamten beteiligen müssen. Für das Jahr 2021
sowie 2022 greift eine Härtefallregelung mit einer Erstattungssumme, die die
Zahlung an die VAK über 182.400 € aus dem Jahr 2020 teilweise auffangen soll.
Somit wurde der Planansatz Beitrag Versorgungskasse HHST 0000.43000 reduziert. Die
Schließung der Schwimmhalle erfordert die Umsetzung von Mitarbeiter*innen in
den Gemeindehaushalt. Durch Umstrukturierung wurde ein Reinigungspool
aufgestellt, teilweise werden Personalkosten durch die Erstattung der
Eigenbetriebe aufgefangen (s. b).
zu e) Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwand -Hauptgruppe 5-6- (+72.100 € im Vergleich zu
2020). Die Planansätze wurden den Ergebnissen des Vorjahres angepasst bzw. neu
kalkuliert um die geplanten Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten u.a. für
den Stoschplatz (+ 13.400 €), das Rathausgebäude (+20.000 €) aufzufangen. Des
Weiteren wurde die Machbarkeitsstudie für den Schwimmhallenneubau vom
Eigenbetrieb in den Gemeindehaushalt übertragen.
zu f ) Die Zuweisungen und Zuschüsse -Hauptgruppe 7- verändern sich gegenüber
dem Vorjahr um +1.732.200 €. Die erheblichen Abweichungen resultieren im
Wesentlichen aus dem neuen Finanzierungssystem der Kindertageseinrichtungen (s.
Erläuterung zu b). Die Haushaltsstelle 4640 weist Kosten in Höhe von 1.814.500
€ im Vergleich zum Vorjahr aus. Mehrausgaben werden für den
Infrastrukturausgleich sowie für die Verlustzuweisung bzw.
Vorjahresverlustabdeckung an den Betriebsteil Hafen und an den Betriebsteil
Tourismus ausgewiesen. Minderausgaben für die Verlustzuweisung an die
Schwimmhalle sind mit einer Summe von 285.800 € zum Vorjahr eingeplant.
zu g ) Der Anstieg der sonstigen Finanzausgaben um 195.400 € resultiert aus
der gestiegenen Amtsumlage (+107.500 €) und der gestiegenen Kreisumlage
(+52.500 €). Hinzu kommt die – im Vergleich zu 2020 – um 45.800 € höhere
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Tilgungssumme).
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.97780 bzw. HHST
9100.30000) beläuft sich 2021 auf 261.600 €; Dies entspricht der Summe der
ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Laboe im Jahr 2021 zu erbringen hat.
Im Entwurf des Vermögenshaushaltes
sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2021 wie folgt
veranschlagt worden:
A |
Baumaßnahmen |
|
Betrag |
1 |
Schule Umgestaltung des Schulgeländes |
15.000 € |
|
2 |
Schule Energetische Sanierung
des Schulgebäudes 2 (Förderung 8.000 €) |
12.000 €. |
|
3 |
Kindertagesstätte Krützkrög Nachfinanzierung |
100.000 € |
|
4 |
Sportstätte Stoschplatz Sanierung |
40.000 € |
|
5 |
Projekt Naturerlebnisraum Planungskosten |
30.000 € |
|
6 |
Sporthalle Laboe Dachsanierung
(Fördermittel über 120.000 € erhalten) |
100.000 € |
|
7 |
Straßen-, Wege- und Parkplatzbau Straßensanierungsprogramm |
250.000 € |
|
8 |
Ausbau der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten |
20.000 € |
|
9 |
Kanalsanierung -Hafenstraße- |
50.000 € |
|
10 |
Freya-Frahm-Haus Beleuchtungsanlage |
3.500 € |
|
11 |
Rathaus Laboe Planungskosten |
100.000 € |
|
12 |
Hafenpavillon Dachsanierung, div. weitere
Sanierungen |
150.000 € |
|
13 |
Hafenspeicher, Börn 6 div. Sanierungen |
20.000 € |
|
|
Zwischensumme A |
890.500
€ |
|
B |
Erwerb beweglichen Vermögens |
|
|
1 |
Feuerwehr Ausrüstung,
Geräte |
40.000 € |
|
2 |
Feuerwehr Notstromaggregat |
45.000 € |
|
3 |
Feuerwehr Alarmanlage
für Brand und Einbruch, |
15.000 € |
|
4 |
Grundschule Einrichtungs
und Ausstattungsgegenstände |
35.000 € |
|
5 |
OGTS Förderprogramm (Förderung 100 %) |
58.000 € |
|
6 |
Sporthalle Ausrüstung, Geräte,
Maschinen |
2.000 € |
|
7 |
Kurpark WC Container |
5.000 € |
|
8 |
Parkraum 8 Parkscheinautomaten |
48.000 € |
|
Zwischensumme B |
218.000 € |
||
|
Gesamtsumme |
1.138.500 € |
Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die
Tilgungsleistungen mit 261.600 € sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt
mit 101.300 € sowie 17.200 € (Freya-Frahm-Haus) veranschlagt worden, so dass
sich ein Gesamtvolumen von 1.518.600 € ergibt.
In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit
261.600 € aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit 118.500 € aus
Finanzausgleichsrücklagenentnahme, mit 151.500 € Zuweisungen und Zuschüssen
sowie mit 987.000 € Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine
Genehmigungspflicht.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf.