Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Barsbek mit dem
Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 763.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in
einer Größenordnung von je 68.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt
ausgewiesen: 330 % für die Grundsteuer A, 330 % für die Grundsteuer B sowie 350
% für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe
festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%,
Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 1300: Feuerwehr
Die Umlage für den Zweckverband „Am Sandberg“ für das Haushaltsjahr
2021 ist zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung noch nicht konkret berechnet worden.
Insofern ist der Haushaltsansatz geschätzt.
UAB 2000: Schulen:
Die Gesamtaufwendungen für Schulen belaufen sich auf 146.100 €. Diesen
liegen damit um 6.700 € über dem Vorjahreswert.
Die Schulverbandsumlage des Schulverbandes Probstei wird an sich
deutlich ansteigen. Aufgrund gesunkener Schülerzahlen fällt die
Kostensteigerung für die Gemeinde Barsbek recht moderat aus.
UAB 3600: Naturschutz und Landschaftspflege
Aufgrund von Baumpflegearbeiten wurde die Ausgaben von bislang 2.500 €
auf 5.000 € erhöht.
UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder
Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die
mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf
Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Der Haushaltsansatz
orientiert sich daher an den Planzahlen des Vorjahres unter Berücksichtigung
des gegenwärtigen Ausgabestandes des Haushaltsjahres 2020.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende
Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden
bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die
Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.
Corona-bedingte Steuerausfälle werden durch eine große Kraftanstrengung
des Bundes und des Landes weitestgehend kompensiert.
Die Gemeinde Barsbek muss dennoch mit geringeren Schlüsselzuweisungen
im Vergleich zum Vorjahr von etwa 10.000 € rechnen. Das liegt im großen Maße an
der Erhöhung des sogenannten Nivellierungssatzes bei der Grundsteuer B, der
voraussichtlich von 339 Prozent auf 363 Prozent erhöht wird. Die Gemeinde
Barsbek erhebt selbst lediglich einen Hebesatz von 330 Prozent. Im Ergebnis
bedeutet dieses einen Abzug bei den Schlüsselzuweisungen von etwa 6.000 €, weil
das tatsächliche Grundsteuer B-Aufkommen der Gemeinde auf einen Hebesatz von
363 Prozent hochgerechnet wird.
Es wird daher empfohlen den Hebesatz für die Grundsteuer B mindestens
dem Nivellierungssatz anzupassen.
Deutliche Mindereinnahmen von etwa 8.000 € werden bei den
Einkommensteueranteilen erwartet.
Aufgrund eines veränderten Abrechnungssystems bei der VAK, die für die
Versorgung der Beamten zuständig ist, wird darüber hinaus die Amtsumlage
deutlich ansteigen.
Unter diesen Prämissen reichen die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes wiederum nicht aus, um die laufenden Ausgaben zu decken.
Ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes gelingt nur durch eine Zuführung aus
dem Vermögenshaushalt – und somit aus Rücklagemitteln – in Höhe von 33.100 €.
Für die Erneuerung des Fußweges rund um den Dorfanger sind bereits im
letzten Jahr im Vermögenshaushalt
Haushaltsmittel von 80.000 € eingestellt worden. Eine Umsetzung der Maßnahme
soll in 2021 erfolgen, wobei die Gesamtkosten nunmehr mit 115.000 € angenommen
werden.
Es ist jedoch in Aussicht gestellt worden, dass diese Maßnahme durch
die Aktiv Region Ostseeküste mit 55 Prozent der Nettoaufwendungen bezuschusst
wird. Der erwartete Zuschuss wurde entsprechend etatisiert.
Beschlussvorschlag für den Finanzauschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.