Sachverhalt:
Die aufgrund der Corona-Pandemie im Schul- und Kindertagesstättenbereich notwendigen Hygienemaßnahmen machen für die Einrichtung „Hort und Schülerbetreuung Schönberg“ für das erste Schulhalbjahr 2020/21 ein verändertes Konzept erforderlich, welches vom Fachpersonal der Einrichtung wie folgt erarbeitet und mit der Schulleitung abgestimmt wurde:
Die Kinder aus Hort
und Schülerbetreuung werden in Kohorten entsprechen ihrer Klassenstufen
aufgeteilt, das bedeutet, dass der Hort und die Schülerbetreuung aus jeweils
vier Kohorten (1.Klasse, 2.Klasse, 3.Klasse, 4.Klasse) bestehen.
Um die Mensa optimal
zu nutzen und den für das Essen benötigen Zeitrahmen einzuhalten, gehen die
jeweiligen Kohorten gemeinsam (als Klassenstufe) zum Mittagessen. Anschließend
gehen die Kohorten zurück in den Hort/die Schülerbetreuung und nutzen die für
sie vorgesehenen Räumlichkeiten.
Zur Nutzung für die
Hortkinder stehen folgende Räumlichkeiten, die jeweils von einer Kohorte fest
für diesen Tag genutzt werden können, zur Verfügung. Eine tägliche Rotation der
Kohorten ist vorgesehen.
·
Hort oben (eventuell noch durch Mobiliar/mobile Trennwände teilbar)
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Hort unten
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Außengelände (ggf. nach Absprache gemeinsame Nutzung durch mehrere
Kohorten möglich, hierbei achten wir auf die Einhaltung der Abstandsregeln)
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Nutzung der Turnhalle/der Bücherei
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je Bereich müssten zwei Fachkräfte bis 17.00 Uhr vor Ort sein.
Zur Nutzung für die
Kinder der Schülerbetreuung stehen folgende Räumlichkeiten bereit:
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für jede Klassenstufe steht ein Raum bereit, hier können die Kinder ihre
Taschen und Bekleidung deponieren.
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nach dem Mittagessen könnte in allen Räumen die Hausaufgabenbetreuung
angeboten werden, hierzu wird eine Kraft der HA-Betreuung benötigt, das Angebot
könnte auch von den Hortkindern der jeweils zugehörigen Kohorte genutzt werden.
Nach Möglichkeit sollten diese Räume in den „Türmen“ sein, um die Laufwege der
Kinder zu trennen.
·
je Gruppenraum müsste min. eine Person ständig vor Ort sein, dazu eine
weitere Personals Springer*in und eine Leitungskraft als Ansprechpartner*in.
Die Kinder der
Schülerbetreuung in der Frühbetreuung vor der Schule werden ebenfalls in Kohorten
entsprechend ihrer Klassenstufen eingeteilt. Die Erst- und Zweitklässler werden
hier getrennt voneinander im Hort betreut, da sie sich jeweils noch bis 8.30
Uhr in der Frühbetreuung aufhalten. Die Kinder der dritten und vierten Klassen
werden in getrennten Klassenräumen betreut.
Dieses Konzept macht es erforderlich, dass die vier Hortgruppen jeweils bis 17:00 Uhr geöffnet bleiben und die Schülerbetreuungsgruppen geteilt werden, um die Betreuung in jahrgangsweise getrennten Kohorten sicherzustellen. Dafür sind zusätzliche Arbeitsstunden von pädagogischen Fachkräften erforderlich. Hinzu kommt, dass die Hortgruppen aufgrund einer Überbelegung, die notwendig wurde, um alle angemeldeten Kinder bedarfsgerecht in den Hort aufnehmen zu können, die Besetzung jeder Hortgruppe mit 2,0 Fachkräften erforderlich macht.
Die Betreuung der Kinder wird von den Eltern dringend benötigt, um ihrer Berufstätigkeit nachgehen zu können. Urlaubsansprüche wurden weitgehend in den Zeiten des Shutdowns aufgezehrt. Deshalb ist es auch erforderlich, in den Herbstferien die Hortbetreuung aufrecht zu erhalten.
Eine entsprechende Personalbedarfsberechnung ergibt, dass für den Zeitraum, in dem nach diesem Sonderkonzept gearbeitet wird, wöchentlich 70 Arbeitsstunden von Kräften, die möglichst über eine Qualifikation als sozialpädagogische Assistenten*innen verfügen sollten, zusätzlich erforderlich machen.
Für einen fünfmonatigen Zeitraum bis zum Beginn der Weihnachtsferien wären hierfür und 29.000 € Kosten zu veranschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss des Schulverbandes
Probstei stimmt dem dargestellten Sonderkonzept der Einrichtung „Hort und
Schülerbetreuung Schönberg“ zu. Der Verbandsvorsteher wird gebeten, die
zusätzlich notwendigen pädagogischen Fachkräfte mit bis zu 70 Wochenstunden zu
akquirieren und befristet bis zum Jahresende zu beschäftigen.
Die dafür notwendigen zusätzlichen
Haushaltsmittel sollen über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden,
soweit keine anderen Deckungsmöglichkeiten vorhanden sind.