Sachverhalt:
Gemäß § 82
GO ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der Verbandsvertretung mindestens
halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandvorsteher seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Verbandsvertretung als erteilt.
Wie der
beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2020
bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben von 1.222,05 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 €
übersteigen, in Höhe von 2.337,12 € entstanden. Auch hier ist eine
entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsvertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.222,05 € zur Kenntnis.
Den
geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 2.337,12 € wird
die Zustimmung erteilt.