hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.02.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss einer 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“ zur Darstellung eines Wohngebietes gefasst.
Anfängliche Bedenken der Landesplanungsbehörde konnten durch mehrere Abstimmungsgespräche ausgeräumt werden, sodass nunmehr eine positive Stellungnahme der Landesplanung vorliegt.
Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch
wurde in der Zeit vom 06.12.2019 bis 07.01.2020 in Form einer öffentlichen
Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.1
Baugesetzbuch wurde mit Schreiben vom 03.04.2019 eingeleitet. Es wurde um
Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des vorzeitigen
Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen, den Abwägungsvorschlägen des
Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Entwurf der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog,
nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“ damit zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. Die Planunterlagen
sind sodann für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger
öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Während
der öffentlichen Auslegung sind die Planunterlagen auch auf die Internetseite
des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsvorschläge
Planzeichnung
Begründung mit Umweltbericht
Anlagen zur Begründung
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.
- Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich auszulegen und zeitgleich auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.