Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.346.103,11 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.346.103,11 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
1.319.800,00 € |
1.305.468,74 € |
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Soll-Ausgaben: |
1.319.800,00 € |
1.305.468,74 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
56.900,00 € |
40.634,37 € |
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Soll-Ausgaben: |
56.900,00 € |
40.634,37 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von
insgesamt 27.911,79 EUR, die sich
wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2019 einen Stand von 1.061.495,49 € aus.
Schulden sind keine vorhanden.
Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 4.800,74 €. Eine Übersichtsliste
mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung
2019 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 4.800,74 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 4.800,74 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt