Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2019 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
513.251,41 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
513.251,41 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur
Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
522.900,00 € |
504.370,73 € |
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Soll-Ausgaben: |
522.900,00 € |
504.370,73 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
17.000,00
€ |
8.880,68
€ |
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Soll-Ausgaben: |
17.000,00
€ |
8.880,68 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2019 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte
Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 15.749,51 EUR, die sich wie folgt
errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2019 einen Stand von 84.567,34 € aus.
Der Schuldenstand beträgt 39.626,69 €
Die Jahresrechnung 2019 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.451,91 €. Eine Übersichtsliste
mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung
2019 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Wirtschaftsausschuss:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.451,91 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.451,91 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt