Im Rahmen des derzeit durchgeführten B-Plan- und
F-Planverfahrens sind nachfolgende Veränderungen eingetreten:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 06.08.2019
hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass die Baumfläche entlang der geplanten
Fläche für den Sporthallenneubau durch die Landesforstbehörde als „Wald“
eingestuft worden ist. Von daher gelten für diesen Bereich die Vorschriften des
Landesforstgesetzes.
Das Landesforstgesetz schreibt vor, dass zwischen
Baukörper und dem vorhandenen Wald ein Mindestabstand von 30 m eingehalten
werden muss. Wenn der Bauherr diesen Abstand unterschreiten möchte, ist er
verpflichtet, den Neubau statisch und baulich so auszustatten, dass mögliche
Gefährdungssituationen (umstürzende Bäume) ausgeschlossen werden können. Die
Ursprungsplanung, die den Neubau der Halle inklusive der dazu gehörenden
Parkflächen direkt an der Zuwegung vorsah, musste demzufolge überarbeitet
werden. Ich habe von daher Architekturbüro Trapez beauftragt, die Kosten für
den vorgeschriebenen 30 Meter Abstand und die geforderten baulichen
Voraussetzungen zu ermitteln.
Die bereits bestehende Kostenermittlung
wurde daher, gemäß vorstehendem Ansatz, um zwei Sachverhalte (Längere
Leitungswege u. bauliche Kompensation) ergänzt:
- KG 220 Angaben von Büro technotherm für
längere Leitungswege 27.013,00€ (brutto);
- KG 330 Mehrpreise für Ausbildung der Außenwand-Konstruktion Achse 4
in voller Höhe in Massivbauweise 39.037,43€ (brutto);
- KG 360 Mehrpreise für Ausbildung der Dach-Konstruktion Achse 3-4
(oberhalb Galerie) in Massivbauweise 33.349,40€ (brutto);
- KG 440 Angaben von Büro technotherm Anteilig für längere
Leitungswege 1.606,50€ (brutto);
- KG 540 Angaben von Büro technotherm Anteilig für längere
Leitungswege 38.913,00 € (brutto);
In der Summe sind dies 139.919,33€
(brutto) für die KG 200-600. Mit den 700er Kosten und 10% Sicherheit lägen die
Mehrkosten bei 187.491,91€ (brutto).
Die Annahmen für die KG 210
und 500 wurden zunächst unverändert gelassen. Für das Roden der Bäume sind
weiterhin 11.750,-€ (brutto) eingestellt. Für die Außenanlagen um die neue
Sporthalle sind weiterhin 124.218,75€ (brutto) für ca. 1.656qm angenommen.
Am 26.08.2019 fand ein weiteres
Gespräch mit Vertretern des Planungsbüros, der Feuerwehr und dem
Architekturbüro statt, bei dem die Problematik nochmals intensiv gemeinsam
erörtert wurde. Der durch die Gemeinde Schönberg beauftragte Städteplaner, Herr
Dr. Heisel, hatte zur Sitzung einen überarbeiteten Satzungsentwurf für den
aufzustellenden B-Plan vorgelegt. Eine Kopie
des Vorentwurfes für den Gestaltungsplan ist beigefügt.
Die Landesforstbehörde hatte sich damit
einverstanden erklärt, dass eine ca. 20 m breite Schneise (Waldweg) in den Wald
geschlagen werden darf, der die Zuwegung zur neuen Halle darstellt.
Da bei einem Versatz der Halle um 30
Meter, hinter dem Gebäude nur ein ca. 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze
verbliebe, besteht das Problem, dass keine ausreichende Fläche für Fluchtwege
und Rettungsfahrzeuge zur Verfügung steht. Dafür ist ein Abstand zu den
Baumreihen von mindestens 8,50 m erforderlich. Von daher verbleibt nur die
Möglichkeit, den 30 Meter Abstand zu unterschreiten und die damit verbundenen
bauliche Auflagen zu erfüllen.
Eine Sanierung und Verbreiterung der Straße ist
nicht Voraussetzung für den Bau der Halle. Dieser wird in Zusammenhang einer
möglichen baulichen Entwicklung der Gemeinde Schönberg in Verbindung zur
Strandstraße und zur Entlastung des Friedhofsweges mit der Gemeinde neu zu
diskutieren und dann zu gegebener Zeit zu verhandeln sein. Dieses wäre auch
unabhängig von einem Neubau einer Halle notwendig.
Nähere Erläuterungen erhalten Sie in
der Sitzung.
Anlagenverzeichnis:
- Vorentwurf des
Gestaltungsplanes
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Schulverbandsvertretung den entstehenden Mehrkosten für den Versatz und die
Schaffung der geforderten baulichen Voraussetzungen zur Vermeidung von
Gefährdungssituationen zuzustimmen und auf dieser Basis den finalen Antrag an
die Zuschussgeber zu stellen.