Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung hat den Bürgermeister mit Beschluss vom 19. Juni 2019 um
Vorlage einer Kostenfeststellung durch das Architekturbüro und um Kontaktaufnahme mit möglichen
Pachtinteressenten gebeten.
Dieser Beschluss
wurde umgesetzt und das Ergebnis mit den Vorsitzenden der Fraktionen
besprochen. Im Ergebnis steht der Grundsatzbeschluss aus, ob die Gemeinde
selbst baut oder ein Investor und Betreiber den Bau des Gebäudes durchführt.
Es ist noch darauf
hinzuweisen, dass das Kreisbauamt Plön mit Schreiben vom 30.05.2019
festgestellt hat, dass die seinerzeit erteilte Baugenehmigung nach drei Jahren
abgelaufen ist.
Weiter hat die
SPD-Fraktion angeregt, vor Beschlussfassung eine Überprüfung der Baukosten
vorzunehmen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Verpachtung des
Gebäudes durchzuführen. Zu diesem Zweck wurde ein Angebot eines Projektbüros
angefordert, welches nachgereicht wird, sofern es vor Sitzungsbeginn vorliegt.
Beschlussvorschlag:
1.
Alternative
A: Die Gemeindevertretung bekräftigt ihren Beschluss vom 14.12.2016, zur
Entwicklung der Liegenschaft ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren
durchzuführen. Dabei sollen Größe und Lage aus der Baugenehmigung von 2015
übernommen werden. Zur Art des Betriebes werden Konzepte für eine nichtstörende
gewerbliche und/oder gastronomische Nutzung erwartet.
2.
Alternative
B: Die Gemeinde baut wie seinerzeit genehmigt und sucht einen Betreiber. Das
dazugehörige Interessenbekundungsverfahren bezieht sich nur auf die Suche nach
einem Betreiber. Für den Bau ist ein weiterführender Planungsvertrag mit einem
Architekten zu schließen sowie eine neue Baugenehmigung zu beantragen.