Sachverhalt:
Gemäß § 82
GO ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der Verbandsvertretung mindestens
halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandvorsteher seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Verbandsvertretung als erteilt.
Wie der
beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2019
bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unter Berücksichtigung der
eingerichteten Deckungskreise unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben
von 196,73 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 €
übersteigen, keine entstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsvertretung
nimmt die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen unerheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 196,73 € zur Kenntnis.