Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
ZAS/BV/022/2019
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der Verbandsvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Verbandsvertretung als erteilt.

 

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2019 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unter Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 196,73 € entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, keine entstanden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsvertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 196,73 € zur Kenntnis.